Rechte Hand, linke Hand
Ein Teilerfolg ist dennoch da. Aber ganz woanders als von Gysi behauptet. Er liegt in der Aufmerksamkeit, die der Prozess auf dieses seltsame Stiftungskonstrukt gelenkt hat; ein Konstrukt, in dem die rechte Hand Verträge unterschreibt, die die linke Hand vorgelegt hat. Auf eine Stiftungssatzung, in der nie die Rede war von einem Museum, das jetzt aber – simsalabim – doch da ist, seit gut einem Jahr sogar an- und ausgebaut, ohne dass letztgültig für seinen Betrieb gesorgt ist. Ein Konstrukt auch, das es nur scheinbar möglich macht, dass Bayern Bedingungen stellt für eine Leistung, für die es ohnehin in der Pflicht steht: den Unterhalt des Festspielhauses. Der langfristige Mietvertrag, wir erinnern uns, war von Bund und Bayern als Voraussetzung für die Sanierung bezeichnet worden.
Sollte nun in der Nachwirkung des Urteils die Klage der Wieland-Erben gar eine Diskussion über Sinn und Inhalt einer 40 Jahre alten, von Beginn an anfälligen Stiftungssatzung auslöst worden sein, dann spreche zumindest ich nicht mehr nur von einem Teilerfolg. Dann eben doch: Hurra!
michael.weiser@nordbayerischer-kurier.de