Weiter geplant werden kann die Straße um Mistelbach vorerst trotzdem nicht Umgehungsgegner verlieren vor Gericht

Von Thorsten Gütling
Rund 9000 Fahrzeuge rollen jeden Tag durch Mistelbach. die Anwohner der Straße fordern darum eine Ortsumgehung im Norden der Gemeinde. dort wollen aber die Grundstückseigentümer der Neubaugebiete den Verkehr auf keinen Fall haben. Der Streit tobt nun schon seit elf Jahren und droht den Ort zu entzweien. Foto: Andreas Harbach Foto: red

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs hat entschieden und die Klagen zweier Mistelbacher abgewiesen. Diese hatten gefordert, die Pläne zum Bau einer Ortsumgehung zu stoppen. Geplant werden kann die Straße in den nächsten Monaten aber wahrscheinlich trotzdem nicht.

 
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Mit seinem Urteil hat der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth kassiert. Dieses hatte vor mehr als zwei Jahren entschieden, die Regierung von Oberfranken und das Staatliche Bauamt hätten die sogenannten Null-Variante, also einen Ausbau der bestehenden Ortsdurchfahrt nicht genügend geprüft. Um einen schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht wie eine Enteignung der beiden Kläger zu rechtfertigen, müsse dem ein schwerwiegendes Interesse der Allgemeinheit entgegenstehen, sagte der vorsitzende Richter Gerd Lederer damals dem Kurier.

"Da sehen wir keine Fehler"

Klaus Löffelbein, der Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, hält jetzt dagegen: „Wenn es das rechtmäßige Planungsziel ist, den Ort zu entlasten, dann wurde die Null-Variante ausreichend geprüft.“ Die Befürworter der Umgehung halten diese Forderung sowieso für absurd. Sie befürchten, dass ein Ausbau nur noch zusätzlichen Verkehr anlocken könnte. Zu den weiteren Kritikpunkten der Umgehungsgegner, die unter anderem auch falsche Zahlen in einem Verkehrsgutachten erkannt haben wollen, sagt Löffelbein: „Da sehen wir keine Fehler.“

Berufung ausgeschlossen

Die Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen, hat das Gericht ausgeschlossen. Zur Begründung sagt Löffelbein: Weil sich das Urteil ihm Rahmen ähnlicher Urteile bewege und das Gericht zudem kein überregionales Interesse an dem Fall sehe.

Trotzdem nicht unmöglich

Ab dem Zeitpunkt der Urteilszustellung haben die Umgehungsgegner trotzdem einen Monat lang Zeit, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einzulegen. Das hatten zuvor auch die Gemeinde Mistelbach und das Staatliche Bauamt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth getan und zwar mit Erfolg. Die Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde ließ allerdings zehn Monate auf sich warten. Bis zur Verhandlung dauerte es dann weitere Eineinviertel Jahre. Mit einem endgültigen Urteil über den Bau einer Umgehungsstraße in Mistelbach ist daher nicht vor 2019 zu rechnen. Bis dahin, sagt Mistelbachs Bürgermeister Matthias Mann (SPD), könnten zwar die Finanzierungspläne vorangetrieben und etwaige Grundstückskäufe getätigt werden. Konkrete Planungen müssen aber vorerst trotz des positiven Gerichtsurteils auf Eis gelegt werden.

Wut bei den Siegern

Norbert Herath, Sprecher der Umgehungsbefürworter, sagt deshalb: „Bei mir überwiegt nicht die Genugtuung, sondern die Wut darüber, wie durch Behauptungen, die vor Gericht nicht belegt werden konnten, eine so wichtige Maßnahme für den Ort so lange hinausgezögert werden konnte.“

Seit elf Jahren wird gestritten

Wie zerstritten der Ort nach mittlerweile elf Jahren Streit um eine Umgehungsstraße ist, machen die beiden Sprecher deutlich. Während Schütze Drohbriefe erhalten haben will, in denen „Stirb Heuchler“ zu lesen gewesen sein und während eines Urlaubs in seinem Garten randaliert worden sein soll, sagt Herath: „Mir hat man ins Gesicht gesagt, ich solle meine Heimat, mein Elternhaus, verlassen, wenn es mir an der Ortsdurchfahrt zu laut ist.“ solche Sätze seien geeignet um aus Gegnern Feinde zu machen, sagt Herath.

Schütze spricht von Egoismus

Martin Schütze, Sprecher der Umgehungsgegner, hält dagegen, dass die Anwohner der Neubaugebiete im Norden der Gemeinde viel Geld bezahlt hätten, um ruhig zu wohnen An die Adresse Heraths, der an der Ortsdurchfahrt wohnt, sagt Schütze: Man könne nicht ein günstigeres Grundstück haben wollen und später gegen den Grund der Vergünstigung ankämpfen.

Notfalls sollen die Bürger entscheiden

Für den Fall, dass eine Berufung scheitert, schließt Schütze auch ein Bürgerbegehren nicht aus. Es wäre das zweite Mal nach einem Ratsbegehren im Jahr 2007, dass die Mistelbacher selbst über eine mögliche Umgehung abstimmen dürfen. Damals sprachen sich in einem Ratsbegehren 65 Prozent der Mistelbacher für eine Umgehung aus. Bürgermeister Mann sagt seitdem, er habe den Auftrag für eine Umgehung zu kämpfen. Damals, entgegnet Schütze, hätten aber noch kaum Details festgestanden. Unter anderem werden die Kosten für den Bau mittlerweile nicht mehr auf drei, sondern auf über fünf Millionen Euro geschätzt. Weil es sich anders als im benachbarten Heinersreuth nicht um eine Bundes- sondern um eine Staatsstraße handelt, müsste Mistelbach einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen.

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