Bei der Konkurrenz kostet das Knöllchen die Hälfte
Warum die Parkplätze überwacht werden müssen, erklärt man allerorts mit der steigenden Anzahl an Dauer- und Fremdparkern. Bei Real im Industriegebiet würden Pendler parken und mit dem Bus in die Stadt fahren, heißt es. Warum gerade ein Stuttgarter Unternehmen Abhilfe schaffen soll, erklärt Real damit, dass das auch auf Nachbargrundstücken so üblich sei. Aber das stimmt nicht. Kaufland, Mediamarkt und Hagebau beschäftigen andere, für Kunden günstigere Dienstleister.
Das Problem zieht weite Kreise
Peter Borgmann ist der Geschäftsführer des Mediamarkts in Bayreuth. Auch auf dem Parkplatz dort herrscht seit bald einem Jahr Parkscheibenpflicht. Weil ihm gar nichts anderes übrig geblieben sei, sagt Borgmann. Denn seit es die Parkscheibenpflicht auf den Parkplätzen der benachbarten Alten Spinnerei gebe, habe sich das Problem der Dauerparker vor dem Mediamarkt verschärft. Morgens um zehn Uhr sei der Parkplatz bereits so überfüllt gewesen, dass er für die Autos seiner Mitarbeiter Parkplätze auf einem benachbarten Grundstück habe anmieten müssen, sagt Borgmann.
"Man muss nicht einmal etwas gekauft haben"
Seitdem wird auch vor dem Mediamarkt kontrolliert. Allerdings von dem Bayreuther Sicherheitsdienst GSB. Borgmann sagt: „Wir wollen unseren Parkplatz nicht aus der Hand geben. Wollen einen örtlichen Ansprechpartner, wenn es mal Probleme gibt.“ Das Bußgeld am Mediamarkt beträgt 15 Euro. Wer ohne Parkscheibe parkt, aber nachweisen könne, dass er im Markt war, dem erlasse man die Strafe selbstverständlich. „Wir wollen das großzügig sehen. Man muss nicht einmal etwas gekauft haben“, sagt Borgmann. Vor allem Stammkunden seien schließlich gewohnt, ohne Scheibe zu parken.
"Wir verdienen nichts"
Mit GSB kooperieren auch die Stadtwerke. Zum Beispiel auf dem Parkplatz am Sendelbach. Wer keinen gültigen Parkschein hat, bezahlt auch hier 15 Euro. GSB erhalte von den Stadtwerken einen Festbetrag, unabhängig davon, wie viele Parksünder die Kontrolleure erwischen. „Unterm Strich“, so Sprecher Jan Koch, „verdienen wir an den Strafzetteln nichts. Zwar erhalten wir ein Teil des Betrags, allerdings stecken wir dieses Geld wieder in die Kontrollen vor Ort.“ Anders bei Real. Dort fließen die Einnahmen angeblich eins zu eins an Park&Control. Mehr will Real über das Vertragsverhältnis aber nicht verraten.
Wortkarg, auch der Eigentümer
Auch an der Alten Spinnerei gibt man sich wortkarg. Auch dort geht das Unternehmen aus Stuttgart auf Patrouille. Warum, das will der Hamburger Hausverwalter Momentum nicht sagen. Nur das in der Spinnerei beheimatete Med-Center äußert sich: Wenn Patienten eine Parkscheibe eingelegen, aber ein Knöllchen bekommen, weil die Behandlung einmal länger dauert, dann habe man das bisher immer stornieren können. „Park&Control macht seine Sache ordentlich“, sagt Sprecherin Viktoria Richter.
Die Juristen streiten sich
Darüber sind Juristen geteilter Meinung. Thomas Hollweck ist Rechtsanwalt aus Berlin. Er hat sich auf private Parkplatzkontrollen spezialisiert. Immer wieder wird auf seine Broschüre verwiesen, wenn es um Probleme mit sogenannten Parkraumüberwachern geht. Und Hollweck sagt: „Eine Vertragsstrafe muss mit einer angemessenen Höhe festgesetzt werden.“ Aber was heißt angemessen? Hollweck sagt: Wenn die Strafe nicht mehr als doppelt so hoch ausfällt, als das auf einem städtischen Grundstück der Fall wäre. Dort regelt der bundesweit gültige Bußgeldkatalog die Höhe der Strafe und das Parken ohne Parkscheibe kostet zehn Euro. Weil die von Park&Control verlangten Bußgelder aber dreimal so hoch sind, ist der Jurist der Meinung, dass die Knöllchen rechtlich unwirksam sind. Real sagt dazu: „Da es sich um privatem Grund und Boden handelt, findet der Bußgeldkatalog der Stadt keine Anwendung.“
Ein Grundsatzurteil täte gut
Etwas anders als sein Berliner Kollege sieht das der Bayreuther Verkehrsrechtler Thomas Goldfuß. Eben weil das Wörtchen „angemessen“ viel Spielraum biete. Weil immer mehr private Parkplätze kontrolliert würden, sei es auf kurz oder lang am Bundesgerichtshof, ein Grundsatzurteil über die maximale Höhe einer solchen Vertragsstrafe zu fällen. Das Problem: Fälle, in denen es um so geringe Beträge gehe, schafften es gewöhnlich nicht bis vor das höchste deutsche Gericht.