Das Gericht hatte Anfang vergangenen Jahres die Pläne zum Bau einer Ortsumgehung gestoppt. Die Begründung damals: Gemeinde und Staatliches Baumamt hätten einen Ausbau der bestehenden Ortsdurchfahrt nicht ausreichend geprüft, bevor sie den bau einer Umgehungsstraße in Angriff genommen hätten. Ein Urteil, das bei Gemeinde und Befürwortern der Umgehungsstraße auf Unverständnis stieß. Ziel des Neubaus sei es schließlich nicht, mehr Verkehr durch den Ort zu leiten, sondern weniger. Gemeinsam hatten Gemeinde und Staatliches Bauamt darum vor zehn Monaten Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.