Bayerischer Verwaltungsgerichtshof äußert Zweifel am Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth Ortsumgehung Mistelbach wieder vor Gericht

Von Thorsten Gütling
Der Streit um eine Umgehungsstraße für Mistelbach geht vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in eine neue Runde. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Der Streit um eine Ortsumgehung für Mistelbach geht in eine neue Runde. Wie Mistelbachs Bürgermeister Matthias Mann sagt, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ernsthafte Zweifel am Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth. Das Verfahren wird nun neu aufgerollt.

 
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Das Gericht hatte Anfang vergangenen Jahres die Pläne zum Bau einer Ortsumgehung gestoppt. Die Begründung damals: Gemeinde und Staatliches Baumamt hätten einen Ausbau der bestehenden Ortsdurchfahrt nicht ausreichend geprüft, bevor sie den bau einer Umgehungsstraße in Angriff genommen hätten. Ein Urteil, das bei Gemeinde und Befürwortern der Umgehungsstraße auf Unverständnis stieß. Ziel des Neubaus sei es schließlich nicht, mehr Verkehr durch den Ort zu leiten, sondern weniger. Gemeinsam hatten Gemeinde und Staatliches Bauamt darum vor zehn Monaten Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.

Ortsumgehung spaltet Mistelbach

Der Streit um die Ortsumgehung spaltet Mistelbach seit langem. Entsprechend gegensätzlich fallen die Reaktionen auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs aus. Eine der führenden Umgehungsgegner ist die Juristin und Gemeinderätin Kerstin Gießübel. Gießübel zeigt sich von der Entscheidung überrascht. Sie sagt, wie das Berufungsverfahren ausgehen werde, lasse sich derzeit noch nicht absehen. Frühestens Ende des Jahres rechne sie mit einem Beginn der Verhandlungen. Dass der Verwaltungsgerichtshof "ernsthafte Zweifel" am Bayreuther Urteil habe, sieht die Juristin gelassen: "Das ist nichts weiter, als die Wiedergabe des Gesetzestextes. Ohne ernsthafte Zweifel dürfte das Gericht die Berufung gar nicht zulassen."

Befürworter bejubeln Gerichtsbeschluss

Die Befürworter der Ortsumgehung hingegen jubeln. Norbert Herath, einer der Initiatoren für die Umgehung, erfährt vom Kurier von dem Gerichtsbeschluss, der bereits vom 4. Januar stammt. Herath sagt: "Ich habe nichts anderes erwartet." Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth sei schließlich fadenscheinig und an der Wirklichkeit vorbei gewesen. "Ich rechne jetzt mit einem Urteil pro Umgehungsstraße", sagt Herath weiter. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth habe nur zur Folge gehabt, dass der Bau jetzt später komme und teurer werde. Weil Anwaltskosten angefallen und die Preise in der Baubranche allgemein gestiegen seien.

Begründung steht noch aus

Eine Begründung des Verwaltungsgerichtshofs, warum er die Berufung zulässt, steht noch aus.

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