NKD-Prozess kann neu aufgerollt werden

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 Foto: red

Einer Neuauflage des NKD-Prozesses vor dem Landgericht Hof steht nichts mehr im Wege. Der oberste Gerichtshof Brasiliens hat dem Antrag auf Auslieferung von Michael J. nach monatelanger Prüfung zugestimmt und seinen Einspruch dagegen zurückgewiesen. Michael J. gilt als wichtigster Komplize des verurteilten ehemaligen NKD-Geschäftsführers Michael Krause.

 
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Dies teilte das Gericht auf seiner Internetseite mit. Gegen J. liegt ein Haftbefehl vor, den die Staatsanwaltschaft Hof beantragt hat. Sie hält ihn für den wichtigsten Komplizen von Michael Krause, dem ehemaligen Geschäftsführer des Bindlacher Textildiscounters. Krause wurde im April des vorigen Jahres wegen Untreue wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die dritte Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hof sprach ihn schuldig, seinen Arbeitgeber um 3,7 Millionen Euro gebracht zu haben.

Michael J. ist ein Jugendfreund Krauses. Er rückte erst im Verlauf des einjährigen Prozesses gegen Krause in das Licht der Ermittlungen. Während gegen Krause in Hof verhandelt wurde, versuchten Fahnder der Bayreuther herauszufinden, wo die NKD-Millionen geblieben sind. Dabei stießen sie immer wieder auf Michael J., der wie Michael Krause aus dem niedersächsischen Ammerland stammt.

Ansehnliches Vermögen

Mit einer Vielzahl von Geschäften und Firmen hat es der Immobilienunternehmer zu einem ansehnlichen Vermögen gebracht. Sein letzter Wohnort war die Schweizer Steueroase Zug. Zeugen berichteten im Krause-Prozess, dass Michael J. bei einer Tochterfirma der NKD in Hongkong vorstellig geworden war, um den Weg von Provisionszahlungen zu bahnen. Letztlich zahlte der Discounter 3,7 Millionen Euro für angebliche Insiderinformationen über Konkurrenten an eine geheimnisvolle Firma Zarando auf Zypern, hinter der J. gestanden haben soll.

Millionenbeträge um die halbe Welt geschleust

Wie die Bayreuther Ermittler im Prozess gegen Michael Krause vortrugen, waren die NKD-Millionen von Bindlach über Hongkong und Zypern über die Konten ominöser Firmen um die halbe Welt geschleust worden. Zumindest einen Teil davon verwendete Krause später für den Kauf einer millionenschweren Villa in Potsdam.

Noch während gegen Krause in Hof verhandelt wurde, setzte sich J. aus der Schweiz ab. Dort war es ihm nach einer Durchsuchungsaktion der Hofer Staatsanwaltschaft wohl zu heiß geworden war. Er flüchtete zunächst in die Vereinigten Arabischen Emirate. Wegen eines Haftbefehls aus Hof wurde er in Dubai in Untersuchungshaft genommen, aber nach kurzer Zeit wieder auf freien Fuß gesetzt. Danach verlor sich seine Spur zunächst.

Auch nach brasilianischem Recht strafbar

Doch schon im November 2015 wurde Michael J., der mit einer Brasilianerin verheiratet ist, in dem südamerikanischen Land festgenommen und inhaftiert. Über Monate wehrte er sich gegen die Auslieferung nach Deutschland. Alle Anträge auf eine vorläufige Freilassung gegen Kaution lehnten die Richter ab. Im jetzt veröffentlichten, einstimmig gefassten Beschluss weist der Gerichtshof darauf hin, dass die von der Hofer Staatsanwaltschaft im Auslieferungsantrag „ganz klar beschriebenen“ Handlungen auch nach brasilianischem Recht strafbar sind.

Eine Verjährung, auf die J.s Verteidiger hingewiesen hatten, sei nicht eingetreten. Dass die deutschen Behörden auf Anforderung der brasilianischen Richter im Verfahren noch ergänzende Unterlagen nachliefern mussten, stehe einer Auslieferung nicht im Wege. Sollten sich keine neuen, unerwarteten Hindernisse ergeben, wird Michel J. wohl schon in den kommenden Wochen nach Deutschland überstellt.

Ermittlungen wegen Beihilfe zur Untreue

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ist bislang noch nicht beim Landgericht Hof eingegangen. J.s Rechtsanwältin Sonka Mehner-Heurs teilte jedoch mit, dass gegen ihren Mandanten wegen Beihilfe zu Untreue und nicht, wie bisher berichtet, wegen Geldwäsche ermittelt werde. Auf seinen Freund Michael Krause wird Michael J. so schnell nicht treffen. J. wird voraussichtlich in der Hofer Justizvollzugsanstalt untergebracht.

Krause ist inzwischen in ein Gefängnis in Brandenburg gebracht worden, da sein letzter Wohnort Potsdam gewesen war. Sowohl in seinem Untreue-Verfahren als auch im nachfolgenden Verfahren wegen eines Todes-Komplotts gegen Hofer Richter hat der Bundesgerichtshof die Revisions-Anträge seiner Verteidiger verworfen. Die Freiheitsstrafen von sechs und fünf Jahren sind deshalb rechtskräftig. Allerdings muss daraus noch eine Gesamtfreiheitstrafe gebildet werden. Nach Informationen unserer Zeitung ist dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Info: Zum NKD-Prozess finden Sie hier ein umfangreiches Dossier.

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