Erneute Niederlage für Mollath

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Gustl Mollath im Juli 2014 in einem Gerichtssaal des Landgerichts Regensburg. In einem Wiederaufnahmeverfahren musste er sich wegen Krperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Mit der Revision gegen seinen Freispruch ist Mollath am Mittwoch vo dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe gescheitert. Archivfoto: Armin Weigel/dpa Foto: red

Er wollte auf keinen Fall als wahnkrank gelten. Aber er wird das Stigma nicht los. Die Richter am Bundesgerichtshof machen klar: Die Hinweise auf eine psychische Krankheit bei Gustl Mollath (59) waren da, als er seine Frau misshandelte.

 
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Es ist eine erneute Niederlage von Gustl Mollath (59) vor Gericht: Bayreuths bekanntester Psychiatrie-Patient ist mit der Revision gegen seinen Freispruch in Karlsruhe gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf das Rechtsmittel des Nürnberger Reifenhändlers als unzulässig. Mollath erleide durch das Urteil des Landgerichts Regensburg keinen unmittelbaren Nachteil, teilte das Karlsruher Gericht am Mittwoch mit. (Az.: 1 StR 56/15).

Das Landgericht hatte Mollath im Sommer 2014 im Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf der Körperverletzung seiner früheren Ehefrau freigesprochen: Das Regensburger Gericht war aber zu der Überzeugung gelangt, dass Mollath seine Frau misshandelt hat. Es konnte aber die Schuldunfähigkeit des Angeklagten nicht ausschließen. Diesen Vorwurf wolle er nicht auf sich sitzen lassen, hatte Mollath bereits kurz nach der Entscheidung erklärt.

Mollath war erstmals 2006 wegen Schuldunfähigkeit vom Landgericht Nürnberg freigesprochen worden, wurde aber wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Dort saß Mollath seiner Ansicht nach zu Unrecht. Jahrelang kämpfte er um Wiederaufnahme seines Verfahrens.

Dies gelang im Jahr 2014. Sein Fall wurde vor dem Landgericht Regensburg nochmal aufgerollt. Mollaths mehrfach erklärtes Ziel war es, vor allem von dem Vorwurf reingewaschen zu werden, er sei wahnkrank gewesen, als er seine Frau misshandelte. Denn er hatte all die Jahre behauptet, er säße zu Unrecht in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie. Zwar hielt das Gericht den Vorwurf für nicht beweisbar, dass er Personen, die in Zusammenhang mit seiner Scheidung standen, die Reifen an den Autos durchgestochen haben soll. Allerdings sah es die Beweise als stichhaltig an, die dafür sprachen, dass Mollath seine Ex-Frau Petra M. nach ihrem Weggang am 12. August 2001 mehrfach geschlagen und getreten hatte. Diese Taten könnte er auch aufgrund einer Wahnkrankheit begangen haben, wofür das Gericht einige Anzeichen sah. Aufgrund dieser Anzeichen durften die Richter eine mögliche Schuldunfähigkeit Mollaths nicht ausschließen. Denn wer im Wahn eine Straftat begeht, kann dafür nicht voll zur Verantwortung gezogen werden. Mollath wurde zwar erneut freigesprochen, war aber mit der Begründung nicht einverstanden – und ging mit seinem neuen Anwalt Adam Ahmed aus München in die Revision. Und scheiterte. Ahmed war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Dem BGH zufolge reicht es nicht aus, wenn ein Angeklagter durch den Inhalt der Urteilsgründe in irgendeiner Weise belastet ist. Der Richterspruch müsse schon einen „unmittelbaren Nachteil“ für den ehemals Angeklagten enthalten. Das sei aber bei Mollath nicht der Fall, hieß es.

Mollaths Anwalt Gerhard Strate, durch den Mollaths Wiederaufnahme in Regensburg gelang, kommentierte die BGH-Entscheidung lapidar: „Das sorgt bei Gesprächsstoff bei Juristen, bei sonst niemandem.“

Aber noch immer muss der Fall Mollath nicht vorbei sein. Denn er hat noch zwei Möglichkeiten, gegen das Regensburger Urteil vorzugehen: Er könnte Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Wenn das auch nicht klappt, könnte er noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Nach Informationen des Kuriers hat Mollath selbst mehr als ein Jahr nach dem Regensburger Urteil noch keine Entschädigung für seine sieben Jahre in der Psychiatrie beantragt. Dies hätte er trotz des laufenden Revisions-Verfahrens machen können.

Hier geht es zu unserer Webreportage zum Fall Mollath.

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