Mollath-Fax: Anwalt bestreitet Fälschung

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Gustl Mollath ist eines der bekanntesten Justizopfer in Deutschland. Als Folge aus seinem Fall beschloss Bayern ein eigenes Gesetz für die Unterbringung psychisch kranker Straftäter in der Psychiatrie. Die juristische Aufarbeitung der Vorkommnisse dauert Jahre danach an.

 
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Im Prozess um einen gefälschten Gerichtsbeschluss zur Freilassung des Justizopfers Gustl Mollath aus der Psychiatrie hat ein Wiesbadener Anwalt alle Vorwürfe gegen ihn bestritten. Nicht er, sondern ein befreundeter Mandant habe aus seiner Privatwohnung das gefälschte Fax an eine Klinik in Bayreuth geschickt, berichtete der Jurist am Mittwoch vor dem Wiesbadener Amtsgericht in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung. Den Namen des Mannes könne er wegen seiner anwaltlichen Schweigepflicht nicht nennen. Der 55-jährige Jurist muss sich wegen versuchter Gefangenenbefreiung und Urkundenfälschung verantworten.

Mollath saß rund sieben Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie, es kam zu einem aufsehenerregenden Wiederaufnahmeverfahren. Im August 2014 sprach das Landgericht Regensburg den 59-Jährigen schließlich frei. Mollath war zuvor in einem Prozess vom Vorwurf der Körperverletzung gegenüber seiner früheren Ehefrau freigesprochen worden, wurde aber wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Jahrelang kämpfte er um Wiederaufnahme seines Verfahrens.

Laut Anklage soll das Faxgerät in der Wohnung des Wiesbadener Anwalts so manipuliert worden sein, dass als Absender die Nummer des Landgerichts Regensburg erschien. Die Fälschung wurde jedoch erkannt, Mollath kam nicht vorzeitig frei. Zum Tatzeitpunkt im Juni 2013 war der Anwalt kein Rechtsbeistand von Mollath. Er habe sich aber mit dem aufsehenerregenden Fall beschäftigt und nach Diskussionen und Drängen seines Mandanten einen Brief mit Verfahrenstipps an ihn geschrieben, sagte der 55-Jährige aus.

Sein Mandant habe sich sehr über die bayerische Justiz aufgeregt und an dem Abend vorgegeben, deswegen einen Leserbrief von dem Faxgerät an Zeitungen schicken zu wollen. Da er mit dem Mann befreundet war, habe er das zugelassen und ihn alleine in seinem Arbeitszimmer agieren lassen. Wenige Tage später habe er im Internet von der versuchten Freilassung Mollaths gelesen, sein Faxprotokoll überprüft und den in Frankreich lebenden Mandanten zur Rede gestellt, erklärte der Angeklagte.

Dieser habe alles zugegeben. Der Bekannte habe aber betont, bei Ermittlungen gegen ihn werde er alles abstreiten und alle Unterlagen vernichten. Danach hat sich der Anwalt nach eigenen Angaben mit einem Rechtsbeistand an die Wiesbadener Staatsanwaltschaft gewandt und über den Vorfall berichtet. Er bestreite ausdrücklich, die Tat begangen zu haben.

dpa

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