130 Euro Stundenlohn
Eine Stunde Geschwindigkeitsmessung kostet Heinersreuth beispielsweise 130 Euro. Aber aus Hamburg angereist kommt dafür niemand. Die Unternehmen unterhalten Mitarbeiter in der Region, die stundenweise an die Gemeinden ausgeliehen werden. Das müssen sie, weil die Verkehrsüberwachung in Deutschland nicht privatisiert werden darf. Die Verkehrskontrolle zählt zur Kontrolle der öffentlichen Sicherheit und die obliegt dem Staat. Kontrollieren dürfen neben dem Staat nur Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften. Und dafür muss jede einzelne Messstelle zuvor von der Polizei genehmigt werden.
Zapfendorf oder Marktleuthen
Nicht jede Gemeinde im Kreis, die blitzen will, macht das mit Hilfe Zapfendorfs. Die Fichtelgebirgsgemeinden Bischofsgrün, Bad Berneck und Goldkronach machen das zusammen mit dem Markt Marktleuthen im Landkreis Wunsiedel. Auch dort hat man eine Stelle in der Verwaltung geschaffen, um das zu organisieren. Die technische Umsetzung übernehmen die gleichen Unternehmen wie in Zapfendorf. Allerdings verdienen die Gemeinden hier nicht an der Überwachung. Dafür kostet es sie aber auch nichts. Das Risiko trägt der Markt Marktleuthen.
Keine Einnahmen, trotzdem Vorteile
Bad Bernecks Bürgermeister Jürgen Zinnert sagt, dass die Stadt auch ohne Einnahmen einen großen Nutzen von der Blitzerei habe: Weil sie eine genaue Auswertung des Fahrzeugsaufkommens und der festgestellten Verstöße geliefert bekomme. Beides wichtig für die Verkehrsplanung der Stadt.
Und Zinnert nennt noch ein Argument: "Wir können unseren Bürgern glaubhaft vermitteln, dass wir die Verkehrsüberwachung nicht deshalb erfunden haben, um das Stadtsäckel zu füllen." In Heinersreuth sagt Verwaltungsleiter Karl Heinz Hübner: "Diesen Vorwurf hören wir leider häufiger."
"Abzocke"
Auch Grzonka, der Chef der Blitzer bei der Polizei, spricht bei einigen Messstellen von "Abzocke" und "fiskalischen Messungen". Der Grund: Die Gemeinden seien bei der Auswahl eben weniger kritisch. Die Polizei konzentriere sich auf gefährliche Stellen, die Gemeinden darauf, wo die Bürger es am meisten wünschten. "Beschwerdemessungen", nennt Grzonka das, und ohne erkennbare Gefährdungslage zu blitzen entspreche eben nicht den Vorgaben der Polizei. Genehmigt werden solche Messstellen trotzdem. Solange sie so aufgestellt sind, dass die Messergebnisse vor Gericht verwertbar sind.