Falsches Fax für Mollath: Anklage

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 Foto: red

Ausgerechnet von einem Rechtsanwalt kam ein gefälschtes Fax: Damit wollte er 2013 Gustl Mollaths Entlassung aus dem Bayreuther Bezirksklinikum erreichen. Am Mittwoch wird ihm dafür in Wiesbaden der Prozess gemacht.

 
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Mit einem gefälschten Gerichtsbeschluss wollte im Juni 2013 ein Unbekannter die Freilassung Gustl Mollaths aus der Psychiatrie erreichen. Wegen der Sache steht von diesem Mittwoch (27. April) an ein 55 Jahre alter Rechtsanwalt aus Wiesbaden vor dem Wiesbadener Landgericht. Laut Anklage soll das Papier von einem Faxgerät in der Privatwohnung des Juristen an die Bezirksklinik in Bayreuth gegangen sein. Der Anwalt hatte viel Arbeit in seine Täuschung gesteckt und sein Gerät so manipuliert, dass es als Absender die Nummer des Landgerichts Regensburg anzeigte.

Das falsche Fax war am Freitagabend gegen 22 Uhr in der Bezirksklinik in Bayreuth eingetroffen, in der Mollath einsaß. Mitarbeiter der Klinik hatten ihm zwar darüber erzählt, gleichzeitig auch darauf hingewiesen, dass etwas mit dem angeblichen Beschluss komisch sei.

Damals tobte der mediale Kampf um Mollaths Freilassung. Im Glauben an die Echtheit des Schreibens habe er Mollath am Montagmorgen eröffnet, er sei ab sofort frei, sagte damals der stellvertretende Leiter der Forensischen Klinik Bayreuth, Michael Zappe.

Zappe berichtete weiter, ihm seien jedoch einige Passagen in dem Fax „ungewöhnlich“ erschienen. Ungewöhnlich war nach Information des Kuriers der Hinweis, die Klinik müsse Mollath Entlassungs-Geld mitgeben. Das aber kann nicht in einem Beschluss stehen. Ungewöhnlich war auch die im Fax angegebene Staatsanwaltschaft Regensburg: Denn die war gar nicht für Mollath zuständig. Daher habe Zappe beim Landgericht Regensburg angerufen. „Dort hat man mir dann mitgeteilt, dass der Gerichtsbeschluss eine Fälschung ist“, sagte er. Er habe daraufhin Mollath zu seinem Bedauern mitteilen müssen, dass sein Patient vorerst weiter in der Klinik bleiben müsse. Zwischen der Ankündigung von Mollaths Entlassung und dem Widerruf habe eine gute halbe Stunde gelegen. Mollath war also nur 30 Minuten frei.

Die Fälschung war bereits vorab mehreren Medien zugegangen, nicht aber dem Nordbayerischen Kurier. Im dem täuschend echt wirkenden „Beschluss“ des Landgerichts Regensburg heißt es, „der Untergebrachte ist unverzüglich zu entlassen“. Unterzeichnet ist der zweiseitige Beschluss mit der Originalunterschrift der für den Fall zuständigen Richterin beim Landgericht.

Nach Angaben der Justiz droht den Fälschern wegen Amtsanmaßung eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Werte ein Gericht den Verstoß als Urkundenfälschung, könnten den Tätern sogar bis zu fünf Jahre Haft drohen, hieß es in Nürnberger Justizkreisen.

Mollath war 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Dies wurde durch das Wiederaufnahmeverfahren 2014 in Regensburg bestätigt. Auch eine mögliche Wahnkrankheit wurde bestätigt, allerdings nicht, dass Mollath allgemeingefährlich sei. Er behauptete immer, er sei Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz geworfen, weil er Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Allerdings hat er bis heute keinerlei Beweise für seine Behauptungen vorgelegt.

Zur Webreportage "Der Fall Mollath" geht's hier.

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