Ein-Euro-Angebot: Noch kein grünes Licht

Von Andreas Gewinner
Die Klinik Herzoghöhe soll ebenso wie die Höhenklinik durch einen Neubau in Bayreuth ersetzt werden. Doch hat das Grundstücksangebot der Stadt Bayreuth Bestand? Foto: Ronald Wittek Foto: red

Ein städtisches Grundstück für einen Euro pro Quadratmeter für eine neue Rehaklinik - geht das? Die Stadt Bayreuth hat dafür noch kein grünes Licht von der Regierung bekommen. Und ob sie es bekommt, ist offen. SPD-Landtagsabgeordnete Inge Aures hatte die Regierung gebeten zu prüfen, ob dieses Angebot rechtlich okay ist.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Darum geht es: Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern will bekanntlich ihre beiden Rehakliniken Höhenklinik Bischofsgrün und Herzoghöhe Bayreuth durch einen größeren Neubau in Bayreuth ersetzen. Ursprünglich wollte die DRV die Herzoghöhe an Ort und Stelle neubauen und die Höhenklinik weiterbetreiben. Doch dem Bundesrechnungshof ist der Betrieb von Rehahäusern durch die DRV und vor allem die hohe Bettenzahl in Nordbayern ein Dorn im Auge. Plötzlich ging es um die Frage: Wird Bayreuth oder Bischofsgrün geschlossen? 

Da legte die Stadt Bayreuth ein Angebot auf den Tisch, das die Kalkulation dem Vernehmen nach entscheidend zugunsten des Standorts Bayreuths und zu Ungunsten Bischofsgrüns änderte. Bayreuth bot der DRV ein Grundstück neben der Lohengrintherme an. Preis: ein Euro je Quadratmeter pro Jahr auf Erbpachtbasis. Damit bekäme die DRV nicht nur günstig ein neues Grundstück. Sondern könnte auf der Habenseite auch noch die Verwertung des Herzoghöhegrundstücks einkalkulieren.

In Bischofsgrün spricht man seither vom "unmoralischen Angebot". In der Tat steht bei dem - ebenso sprichwörtlichen wie buchstäblichen - einen Euro der Verdacht im Raum, dass die Stadt Bayreuth das Grundstück unter Wert hergibt. "Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden", heißt es in der Gemeindeordnung, Artikel 75. Dies bezieht sich auch auf Vermietung und Verpachtung. Und die Regierung überwacht die Einhaltung dieser Regeln bei den kreisfreien Städten.

Dazu teilt Regierungspräsidenten Heidrun Piwernetz nun Inge Aures mit, dass die Stadt Bayreuth "eine allgemeine Auskunft der Geschäftsstelle des Gutachterauschusses zum Wert des Grundstücks eingeholt und auf dieser Basis den in Rede stehenden Erbbauzins berechnet" hat. "Dabei handelt es sich jedoch um einen vorläufigen Wert. Die Stadt Bayreuth beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes für das fragliche Gebiet." Sobald dies geschehen sei, werde die Stadt "eine konkrete Bewertung der Fläche durch den Gutachterausschuss vornehmen lassen", so Piwernetz an Aures.

Dies bedeutet im Klartext: Die Kalkulation der Stadt, auf deren Basis der eine Euro je Quadratmeter herauskam, kann zur Makulatur werden. Weil der Wert des Grundstücks steigen kann. "Die Regierung wird sich jeweils über den weiteren Fortgang des Verfahrens von der Stadt Bayreuth berichten lassen", verspricht die Regierungspräsidentin.

Doch es steht nicht nur ein möglicher Verstoß gegen die Gemeindeordnung im Raum. "Weiterhin kann in einem Verkauf oder einer Verpachtung unter Wert an ein Unternehmen eine 'notifizierungspflichtige' Beihilfe nach EU-Recht liegen." Auch die DRV gelte als Unternehmen in diesem Sinne, so Martin Steiner von der Pressestellung der Regierung von Oberfranken auf eine entsprechende Anfrage im Mai. Dies wäre der gleiche Prozess, den der BLSV für sein geplantes neues Sportcamp in Bischofsgrün durchlaufen musste.

Bisher öffentlich nicht bekannt ist, auf welche Frist der Erbpachtvertrag laufen soll. Üblich sind 25, 50 oder 99 Jahre. Andere, öffentlich nicht bekannte Faktoren spielen ebenfalls eine Rolle, wenn die Regierung zu ihrem endgültigen Urteil kommt: Wie sehen die Regelungen zum Heimfall beziehungsweise nach Auslaufen der Erbpachtfrist aus? Ein Fachmann sagt: Pacht beträgt bei Gewerbeflächen in vergleichbarer Lage üblicherweise um die sechs Prozent des Wertes. Aber es gebe auch Hintertürchen. So könnte eine "schwerwiegende Äquivalenzstörung" geltend gemacht werden. Den verlangten Zins müsse man "argumentativ unterlegen".

Bilder