Polizei durchsucht Anwesen - Vorwurf: Volksverhetzung Buchhändlerin wirbt für "Mein Kampf"

Von Peter Engelbrecht
Die Hetzschrift "Mein Kampf" von Hitler wurde 2013 im Kunstmuseum in Solingen (Nordrhein-Westfalen) in der Ausstellung "Die verbrannten Dichter" gezeigt. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Archiv Foto: red

Eine Buchhändlerin aus dem Landkreis Forchheim soll im Internet für den Nachdruck der Originalfassung von Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" geworben haben. Nun ermitteln die Staatsanwaltschaft Bamberg und der dortige Staatsschutz der Kriminalpolizei wegen Verdachts der Straftatbestände „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ und „Volksverhetzung“. 

 
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Das Anwesen der Buchhändlerin sei am Mittwoch durchsucht worden, teilten das Polizeipräsidium Oberfranken in Bayreuth und die Staatsanwaltschaft Bamberg in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. Der Staatsanwaltschaft sei vor kurzem bekannt geworden, dass die  Buchhändlerin über das Internet die Originalfassung „Mein Kampf“ bewirbt. Bei der Durchsuchung des Wohnanwesens stellten die Staatsschützer unter anderem Bestelllisten und Computer sicher.

Die Frau, die ihre Bücher über das Internet vertreibt, bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung die Hausdurchsuchung. Sie habe nichts verkauft und nichts beworben, das in Deutschland auf dem Index stehe, sagte die Händlerin. "Ich bin keine Rechtsradikale", fügte sie hinzu. Weitere Angaben wollte sie wegen des laufenden Verfahrens nicht machen.

Bereits einschlägig verurteilt

Nach Medienberichten war die Frau im Februar 2007 vom Landgericht Nürnberg-Fürth in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 120 Tagessätzen von zehn Euro pro Tag verurteilt worden. Damit gilt die Internet-Buchhändlerin als vorbestraft. Laut einem Zeitungsbericht ging es in dem Fall um eine antisemitische Schrift. Der Richter hatte darauf hingewiesen, dass das Machwerk bereits in der Vergangenheit verboten und beschlagnahmt worden sei. Dies habe die Buchhändlerin gewusst und die Schrift dennoch auf ihrer Web-Seite angepriesen. Indem die Frau einen Link von ihrer Homepage auf das Inhaltsverzeichnis des Buches legte und eine gezielte Leseempfehlung gab, habe sie sich strafbar gemacht, erläuterte der Richter damals.    

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Bamberg wegen eines geplanten Nachdrucks der Originalfassung von „Mein Kampf“ ermittelt, für den der Leipziger Verlag „Der Schelm“ im Internet wirbt (wir berichteten). Den Zusammenhang mit der Durchsuchung bei der Buchhändlerin bestätigte eine Sprecherin der Polizei. Auf der Verlagswebseite wird für die Ausgabe als „unveränderter Nachdruck der im Zentralverlag der NSDAP (...) erschienenen Auflage“ von 1943 geworben. Der Verlag stellt sich nach eigenen Angaben damit gegen die kritische Edition des Texts, die das Institut für Zeitgeschichte in München Anfang 2016 auf den Markt gebracht hat.

Der Eigentümer des Leipziger Verlags, Adrian Preißinger, hatte bestätigt, er wolle das Buch im Sommer herausbringen. In welcher Auflage und wo es gedruckt werden soll, wollte er nicht sagen. Es bestehe aber offenbar Bedarf an der Originalfassung, er könne über Bestellungen nicht klagen. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs übertrug die US-Regierung die Urheberrechte der Hetzschrift an den Freistaat Bayern, der den Nachdruck untersagte. Seit Ende 2015 - also 70 Jahre nach Hitlers Todesjahr - sind die Urheberrechte erloschen.

Justizministerium: Das ist strafbar

Der Präsident des Zentralrates der Juden, Josef Schuster, sagte, „das zutiefst antisemitische Machwerk hat in der Originalfassung nichts in Bücherschränken zu suchen und muss verboten bleiben.“ Jetzt seien die Strafverfolgungsbehörden gefragt. Die Sprecherin des Bayerischen Justizministerium, Ulrike Roider, sagte, das habe Buch volksverhetzenden Inhalt, da darin zum Hass gegen Juden aufgestachelt, zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen sie aufgefordert und ihre Menschenwürde angegriffen werde. Der unveränderte Nachdruck zum Zwecke der Verbreitung wie auch die Verbreitung der Schandschrift 'Mein Kampf' seien deshalb grundsätzlich strafbar.

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