Bier-Kalender: die Feste in Bayern

Von Norbert Heimbeck
Das BIld zeigt verschiedene Biersorten in Probiergläsern sowie Hopfen und zwei Malzsorten: Vor 500 Jahren wurde das Reinheitsgebot für Bier erlassen. Während des ganzen Jahres 2016 feiern die Brauer dieses noch immer geltende Lebensmittelgesetz. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa Foto: red

Das Jahr 2016 steht für Freunde der Bierkultur im Zeichen des Jubiläums "500 Jahre Reinheitsgebot". Überall, wo Bier zum Genießen dazugehört, wird dieses alte Lebensmittelgesetz gefeiert. Unsere Liste der wichtigsten und schönsten Bierfeste wird permanent ergänzt. Wo Sie mitfeiern und wie Sie mitmachen können, lesen Sie hier.

 
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500 Jahre, nachdem Bayernherzog Wilhelm 1516 beschlossen hatte, dass nur Hopfen, Gerste und Wasser zum Bierbrauen verwendet werden dürften, feiert der Freistaat das Reinheitsgebot als ältestes noch geltendes Lebensmittelgesetz der Welt. Während des ganzen Jahres 2016 gibt es Ausstellungen, Feste und Vorträge zum Thema Bier. Wenn Sie mit der Maus über die folgende Grafik fahren, finden Sie hinter jeder Flasche einen interessanten Terminhinweis.

Dieser Bierkalender wird laufend aktualisiert. Wenn Sie interessante Veranstaltungen kennen, senden Sie diese bitte an folgende Mailadresse: essenundtrinken@nordbayerischer-kurier.de.

In Franken gab es bereits vor 1516 entsprechende Regelungen für die Brauer: Das Bamberger Reinheitsgesetz etwa ist 27 Jahre älter als das Bayerische. In Nürnberg und Regensburg gibt es Brau-Vorschriften, die bis ins 14. Jahrhundert zurückreichen. Wie der Bamberger Biersommelier Markus Raupach sagt, sei die fränkische Brautradition bei der Landesausstellung doch "gebührend gewürdigt" worden: "Man hat es erstaunlich ernst genommen, dass Franken zu Bayern gehört."

Raupach ist tief in die Bier-Geschichte eingestiegen. Und so hat er ein "ur-fränkisches" Bierrezept entwickelt, so wie man vor 500 Jahren gebraut haben könnte: "Es ist auf jeden Fall ein Braunbier, damals gab es kein helles Malz. Es müsste einen leichten Rauchcharakter haben und gering gehopft sein. Wegen der Beschaffenheit des Malzes müsste es intensiven Schaum haben." Außerdem müsste das Gerstenmalz mit ein wenig Hafermalz gemischt gewesen sein. Ein Sud nach diesen Ideen ist bereits angesetzt. Kosten darf man dieses "Ur-Fränkische" vermutlich im Sommer in Nürnberg.

Der Haferzusatz ist übrigens kein Widerspruch zum Ingolstädter Reinheitsgebot von 1516, da Franken erst rund 300 Jahre später zu Bayern kam. Im bayerischen Reinheitsgebot ist übrigens ausdrücklich die Rede von Gerstenmalz - das hängt damit zusammen, dass der wertvolle Weizen für die Bäcker reserviert bleiben sollte. Wer außerdem die Weißbier-Brauhäuser der Bayernherzöge im Hinterkopf hat, könnte hier einen weiteren Grund für die Beschränkung auf Gerste erkennen...

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