Ziehen wieder Flüchtlinge ein?

Von Andreas Gewinner
Scheinbar verlassen liegt das einstige Feriendorf Fichtelsee. Das könnte sich in absehbarer Zeit ändern. Der Eigentümer hat das Objekt der Regierung angeboten; die alte Nutzung – Flüchtlingsunterkunft – könnte auch die neue sein. Foto: Andreas Harbach Foto: red

Ziehen im Feriendorf am Fichtelsee bald wieder Migranten und Asylbewerber ein? Nach Kurierinformationen stehen zwei Varianten im Raum: die Regierung von Oberfranken mietet das Areal an als Gemeinschaftsunterkunft. Oder es wird Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge. Aber es gibt Hürden.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Die Regierung von Oberfranken bestätigt den Vorgang im Prinzip: „Es ist korrekt, dass der Regierung von Oberfranken das Objekt zur Anmietung angeboten wurde“, so Pressesprecher Jakob Daubner auf Nachfrage. Bevor jedoch entschieden werden könne, ob das Haus geeignet ist, müsse es besichtigt werden, „hierfür steht noch kein Termin fest“.

Platz für Kontingentflüchtlinge

In Frage, so Daubner, käme eine Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber oder als Übergangswohnheim für Kontingentflüchtlinge. Letztere sind ausgewählte und überprüfte Personen, die etwa im Rahmen des EU-Türkei Abkommens oder aufgrund ihrer Arbeit für die Bundeswehr in Afghanistan nach Deutschland kommen. Kontingentflüchtlinge haben eine auf drei Jahren befristete Aufenthaltserlaubnis. „In nächster Zeit werden vermehrt Kontingentflüchtlinge zugewiesen, die in Übergangswohnheimen untergebracht werden müssen“, so Daubner: „Da uns in Oberfranken keine diesbezüglichen Plätze mehr zur Verfügung stehen, ist es erforderlich, hierfür neue Liegenschaften anzumieten.“ Dabei solle in Abstimmung mit der Gemeinde auch auf örtliche Belange Rücksicht genommen werden.

Auch das Landratsamt sucht

Auch das Landratsamt sucht Wohnraum, allerdings für anerkannte Migranten, die die Gemeinschaftsunterkunft verlassen und sich auf dem freien Markt Wohnraum suchen müssen. Was sich in der Praxis oft schwer gestaltet. Deswegen hat das Landratsamt einen Aufruf gestartet, privaten Wohnraum zu melden (dazu auch extra Text unten).

Anerkannte Flüchtlinge bekommen in der Regel eine Wohnsitzauflage. Zum Beispiel, dass sie eine Wohnung nur im Landkreis Bayreuth mieten dürfen. Damit will man eine gleichmäßige Verteilung und bessere Integration der Neuankömmlinge fördern, die Bildung von Ghettos vermeiden und den Druck auf den Wohnungsmarkt in Großstädten mindern.

Rückblende: Bis vergangenen November war die einstige Ferienanlage am Fichtelsee eine Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises für Asylbewerber mit Platz für bis zu 80 Menschen. Als der Eigentümer die Anlage verkaufte, wurde die Einrichtung geschlossen. Über den neuen Eigentümer, der aus dem Raum Frankfurt sein soll, gibt es widersprüchliche Informationen. Mal ist von einem „Ägypter“, mal von einem „indischen Bauunternehmer“ die Rede.

Fichtelbergs Bürgermeister Georg Ritter (CSU) sagt auf Nachfrage, es habe einen „Vorstoß in die Richtung“ gegeben, aber „bisher nichts Offizielles“.

Illustrer Gast

In der jüngsten Gemeinderatssitzung in Fichtelberg war ein illustrer Gast: der ehemalige Bayreuther Oberbürgermeister und Rechtsanwalt Dieter Mronz. Ritter wollte auf Nachfrage nicht sagen, ob und in welcher Sache er von der Gemeinde Fichtelberg beauftragt ist. Nach Kurierinformationen ist Mronz mit dem Thema Feriendorf befasst. Mronz hatte bereits vor mehreren Jahren die Gemeinde wegen der selben Immobilie vertreten, als es um eine Zahlung der Kommune an den Insolvenzverwalter des Zeltlagerrings Oberfranken ging, der bis 2006 Betreiber der einstigen Ferienanlage war.

Egal, ob Asylbewerber oder anerkannte Migranten künftig im ehemaligen Feriendorf leben: Es könnte dabei unterschiedliche rechtliche Hürden geben. Und offenbar ist es Mronz’ Aufgabe, hier die Interessen der Gemeinde zu vertreten.

Demnach stehen mehrere mögliche Hürden im Raum. Thema Nutzung: Die Anlage war ursprünglich konzipiert als Ferien- und Begegnungsstätte insbesondere für sozial schwache und kinderreiche Familien. Eine dauerhafte Wohnnutzung wäre demnach erst mal ausgeschlossen. Diese Klausel dürfte bei den inzwischen zwei Besitzerwechseln auf den aktuellen Käufer übergegangen sein.

Ein anderes Thema ist das Baurecht: So lange die Anlage, die im Kern aus den 1950er Jahren stammt, bis vergangenen November eine Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises war, galt nach Kurierinformationen Bestandsschutz. Das heißt, aktuelle Vorschriften etwa zum Brandschutz mussten nicht erfüllt sein. Die rechtliche Frage wäre dann unter anderem, ob mit der Schließung im November der Bestandschutz erloschen ist oder ob er fortbesteht, und wenn ja, wie lange.

Unteres und oberes Dorf

Das einstige Feriendorf Fichtelsee bestand ursprünglich aus einem jugendherbergsähnlichen Haupthaus mit großer Küche und rund einem Dutzend Bungalows, die nördlich („oberes Dorf“) und südlich des Haupthauses („unteres Dorf“) angeordnet sind. Die Häuser im unteren Dorf hatte schon der Vorbesitzer Walter Lipke separat verkauft, von den Bungalows im oberen Dorf sind von sechs Bungalows drei verkauft. Die im Raum stehende Nutzung durch Flüchtlinge betrifft demnach das Haupthaus und die drei restlichen Bungalows. Des weiteren gibt es noch ein Wohnhaus mit Büro.

Unweit des einstigen Feriendorfs gibt es eine weitere Ferienimmobilie mit ungewisser Zukunft: das bisherige BLSV-Sportcamp. Es wurde wie berichtet zum Ende des Jahres geschlossen, der BLSV will es verkaufen. Bürgermeister Ritter sagt, der BLSV habe zugesagt, die Gemeinde in die Verkaufsbemühungen einzubinden. Und der Gemeinde im Zweifelsfall ein Vorkaufsrecht einzuräumen.

Passauer Modell in Bayreuth

Unabhängig davon hat der Landkreis Bayreuth eine Online-Wohnraumbörse gestartet. Gesucht werden Mietangebote für anerkannte Asylbewerber. Allerdings tritt die Landkreisbehörde nur als Vermittler und nicht als Mieter auf. „Wir sind nur der Briefkasten“, formuliert es Ingrid Gleißner-Klein vom Ausländeramt im Landratsamt. Eine wichtige Rolle spielen dabei örtliche Helferkreise; durch sie sollen Wohnungssuchende und passender Wohnraum zusammenkommen. Auf der Internetstartseite des Landratsamtes www.landkreis-bayreuth.de ist dazu ein eigener Link zu finden. Telefonisch kann man sich melden unter 09 21/72 84 55, per E-Mail an demokratie-leben@lrabt.bayern.de

Die Schaffung der Online-Wohnraumbörse wurde mit Mitteln des Freistaats Bayern gefördert. Das Sozialministerium greift damit ein Angebot des Landkreises Passau auf, der als erstes eine Online-Wohnraumbörse eingerichtet hatte. „Das Angebot von Wohnungen in unseren Städten und Gemeinden ist ein wichtiger Baustein zur Integration von Asylberechtigten. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu ermöglichen“, heißt es in einem Aufruf des Landratsamtes.

Bilder