Zentrum: Klage gegen fristlose Kündigung

Von Moritz Kircher
Das Zentrum. Archivfoto: Andreas Harbach Foto: red

Die ehemalige Geschäftsführerin des Zentrums klagt gegen ihre fristlose Kündigung. Und das, obwohl sie ein notarielles Eingeständnis abgelegt hat, eine beträchtliche Summe für private Zwecke aus dem Zentrum in der Äußeren Badstraße abgezweigt zu haben. Von 190.000 Euro sprach Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe jüngst auf ihrer Jahrespressekonferenz. Für dieses seltsam anmutende Verhalten hat sie vor Gericht auch eine Erklärung. Und der Arbeitsrichter hat einige bohrende Fragen. Sowohl an die Frau als auch an den Vertreter des Zentrums.

 
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Sie sei krank, sagte die ehemalige Geschäftsführerin am Freitag bei der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht. Kaufsüchtig. Sie wolle sich deshalb bald in stationäre Behandlung begeben. Ihre Kaufsucht sei auch der Grund, warum sie über zweieinhalb Jahre hinweg rund 190.000 Euro aus der Kasse des Zentrums in die eigene Tasche gesteckt habe. Sie habe Waren im Internet bestellt. Für sich und als Geschenk für Verwandte.

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Die Vorwürfe streitet die Frau nicht ab. Dennoch setzt sie sich jetzt gegen ihre fristlose Kündigung zur Wehr. Und zwar auf Basis eines Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch, wonach der Arbeitgeber einen fristlosen Rausschmiss spätestens zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes auszusprechen hat. Und das sei hier zweifelhaft.

Der Richter zeigte kein Verständnis dafür, wie die Frau angesichts ihrer Verfehlungen auch noch auf eine ordentliche Kündigung pochen könne. Sie argumentierte, mit einer normalen Beendigung des Arbeitsverhältnisses habe sie bessere Chancen, bald wieder zu Geld zu kommen. "Und je früher ich an Geld komme, desto früher kann das Zentrum davon profitieren."

Bisher habe sie 16.000 Euro aus einem aufgelösten Riestervertrag, 15.000 Euro aus eigenen Ersparnissen und weitere 7000 Euro zurückgezahlt. Warum die Rückzahlung nicht höher sei, wundert den Arbeitsrichter. "Sie haben doch in den vergangenen fünf Jahren nicht ganz schlecht verdient." Wie hoch genau das Gehalt war, blieb in der Verhandlung unausgesprochen.

Ordentliche Kündigung in Aussicht gestellt?

Die geschasste Geschäftsführerin argumentiert weiter, der Vorsitzende des Vereins interkulturelles Kulturzentrum, CSU-Stadtrat Klaus Klötzer, habe ihr eine ordentliche Kündigung in Aussicht gestellt. Und zwar auch nachdem das ganze Ausmaß der Sache im Oktober vergangenen Jahres ans Tageslicht gekommen war. Klötzer selbst ließ sich in der Verhandlung vom stellvertretenden Vereinsvorsitzenden Wolfgang Richter vertreten. Die Aussage der ehemaligen Geschäftsführerin bezüglich einer ordentlichen Kündigung wollte dieser weder bestätigen noch bestreiten.

Gleichwohl musste er zu einigen drängenden Fragen Stellung beziehen. Seit 2015 soll die Geschäftsführerin Geld aus der Zentrumskasse genommen haben. "Und keiner merkt's? Da mache ich doch drei Fragezeichen", sagte der Arbeitsrichter. Man sei mit der Arbeit der Geschäftsführerin sehr zufrieden gewesen, so der Vereinsvertreter. "Wir konnten uns nicht vorstellen, dass da irgendjemand in die Kasse greift."

Warum hat keiner früher etwas bemerkt?

Der Richter schenkte dem keinen Glauben. Die Buchführung. "Da muss doch am Jahresende irgendjemand reinschauen?" Die Kasse für 2015 sei von den Revisoren und von der Stadt Bayreuth geprüft worden, sagte der stellvertretende Vereinsvorsitzende. Damals seien die entnommenen Summen noch niedrig gewesen, und es sei niemandem aufgefallen, dass da offenbar etwas nicht stimmt. Und gerade in dem Zeitraum, als Ende September 2017 alles aufflog, habe die Mitgliederversammlung und zuvor die Kassenprüfung für 2016 angestanden.

Der Trägerverein des Zentrums halte an der fristlosen Kündigung fest. Das sei aktueller Vorstandsbeschluss, sagte Richter. So kam es in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht nicht zu einer Einigung. Der Rausschmiss erfolgte am 7. Oktober 2017. Wann der Kündigungsgrund zweifelsfrei vorlag, wollte der Arbeitsrichter wissen. "Es war nicht länger als ein Zeitraum von einer Woche", sagte Richter. Beweisen konnte er das nicht. Die Sache bleibt strittig.

Nervenzusammenbruch nach fristloser Kündigung

Wolfgang Richter betonte, dass Klötzer und der Vorstand keinerlei persönlichen Groll gegen die ehemalige Geschäftsführerin hegten. Man habe sie nach einem Nervenzusammenbruch im Krankenhaus besucht. Die Frau bestätigte vor Gericht, am 13. Oktober nach dem Rauswurf einen Nervenzusammenbruch erlitten zu haben. Sie sei ins Krankenhaus eingeliefert worden.

In dieser für sie schwierigen Zeit habe sie auf die Signale der Vereinsführung vertraut, eine ordentliche Kündigung zu bekommen. Ob es diese Signale gab und ob der Verein die fristlose Kündigung fristgerecht ausgesprochen hat, wird nun wohl Gegenstand einer weiteren Gerichtsverhandlung werden.

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