Besuchern, die über die Autobahn A9 - Ausfahrt Bayreuth-Nord anreisen wird empfohlen, bereits von der Riedinger Straße kommend am Grünen Baum abzufahren und der Wegweisung zum Festspielhaus zu folgen. An einzelnen Kreuzungen wird der Verkehr im Bedarfsfall durch die Polizei geregelt.
Da erfahrungsgemäß mit einem hohen Verkehrsaufkommen rund um den Festspielhügel zu rechnen ist, wird empfohlen, rechtzeitig vor Vorstellungsbeginn anzureisen und die Parkgebühr möglichst passend bereits bei der Anfahrt bereitzuhalten. Die Parkgebühren in Höhe von fünf Euro pauschal pro Tag für die Besucherparkplätze B und E werden unmittelbar an der Zufahrt zu den Parkplätzen von den durch die Stadt Bayreuth eingesetzten Parkplatzeinweisern vereinnahmt.
Schwerbehinderte mit einem amtlichen Schwerbehinderten-Parkausweis stehen auf dem Parkplatz „B“ gesondert ausgewiesene und kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.
Für gehbehinderte Festspielgäste, die durch einen Fahrer oder ein Taxi gebracht werden, ist eine Anfahrtsmöglichkeit über die Straße An der Bürgerreuth bis zur Absperrung am Festspielhaus gegeben.
Voraussetzung ist mindestens das Merkzeichen „G“ im Ausweis des Versorgungsamtes bzw. ein amtlicher Schwerbehinderten-Parkausweis. Es erfolgt eine Kontrolle durch die Polizei. Fahrzeuge müssen den Bereich umgehend nach Absetzen der Person verlassen.
Taxistandplätze werden am Fuße des Festspielhügels in der Gontardstraße sowie im Festspielpark an der Tristanstraße eingerichtet.
Insbesondere am Premierentag, 25. Juli 2018, sowie im Bedarfsfall an einzelnen weiteren Tagen gelten in der Gravenreutherstraße, Tristanstraße, Tannhäuserstraße und An der Bürgerreuth umfangreiche Haltverbotsregelungen. Teilweise bestehen diese Haltverbotsregelungen bereits seit dem 18. Juli 2018 und gelten für die gesamte Festspielzeit. Diese sind zwingend zu beachten; unberechtigt parkende Fahrzeuge werden durch die Polizei abgeschleppt.
Hinweise für Gäste und Besucher des Staatsempfangs am Neuen Schloss
Gäste und Besucher des an die Premierenvorstellung anschließenden Staatsempfangs im Neuen Schloss werden gebeten, die nachfolgenden Verkehrs- und Sicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Bereits vor Beginn des Staatsempfangs wird die Ludwigstraße gegen 18 Uhr für den Straßenverkehr gesperrt und eine Zufahrt ist nur noch berechtigten Fahrzeugen vorbehalten. Gleichzeitig gilt für die Ludwigstraße eine umfassende Haltverbotsregelung. Gäste und Besucher die mit ihrem Fahrzeug anreisen, sollten deshalb auf die übrigen öffentlichen Parkmöglichkeiten im Stadtgebiet ausweichen und dies bei ihrer Anreise bereits einplanen.
Darüber hinaus werden Polizeibeamte im Zuschauerbereich vor dem Neuen Schloss ebenfalls Personenkontrollen durchführen. Auch hier dürfen keine Rucksäcke und größeren Taschen oder Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschoss Verwendung finden könnten, mitgebracht werden.
Verkehrs- und Sicherheitsmaßnahmen während der gesamten Festspielzeit
Die geänderte Verkehrsführung und die Maßnahmen des abgestuften Sicherheitskonzeptes am Grünen Hügel werden sowohl im Inneren als auch im Umfeld des Festspielhauses bis zum Ende der Spielzeit aufrechterhalten bleiben.