Wieland-Erben gehen nicht in Berufung

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Die Angehörigen von Wieland Wagner haben den Gerichtsstreit um Einfluss auf dem Grünen Hügel beendet - und sarkastisch kommentiert. Nach dem Urteil des Landgerichts Bayreuth zum Mietvertrag des Festspielhauses entschieden Wolf-Siegfried, Nike und Daphne Wagner, nicht in die Berufung zu gehen, wie ein Anwalt der Geschwister am Freitag sagte.

 
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„Als Nachkommen einer von König Ludwig II. außergewöhnlich begünstigten Familie würden wir nie Einspruch gegen eine gerichtliche Entscheidung einlegen, die getreulich die Absichten des Bayrischen Kultusministeriums widerspiegelt“, schreiben die drei Kinder Wieland Wagners in einer Stellungnahme, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

In diesem Text warnen sie zugleich andere Stifter-Familien: „Wir gehen daher nicht in Berufung, wir empfehlen allerdings allen künftigen Stifter-Familien eine genaue Lektüre des Urteils des Landgerichts Bayreuth, wenn diesen Familien eine Mitgestaltung ihres Vermächtnisses am Herzen liegt.“

Das Landgericht Bayreuth hatte am 15. Dezember die Klage von Wielands Kindern und seiner Schwester Verena Lafferentz-Wagner abgewiesen. In dem Streit des Wieland-Stammes gegen die Richard-Wagner-Stiftung und die Bayreuther Festspiele GmbH ging es um den Mietvertrag des Festspielhauses - und um das Prozedere, wie die Festspielleitung bestimmt wird. Aufgrund der ausgehandelten Details können Bund und Land daher nun fast allein über die Festspielleitung entscheiden - zum Ärger des Wieland-Stammes. Das Gericht ging jedoch nicht davon aus, dass der Mietvertrag dazu diente, die Kläger zu schädigen, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

dpa

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