Warum ein 33-Jähriger beim Amtsgericht mit einer milden Strafe davon kam Mann für Pograpschen verurteilt

Von Manfred Scherer
Foto: Britta Pedersen dpa-Archiv Foto: red

Wann ist Pograpschen eine Straftat? Wenn die begrapschte Person die Handlung, und sei sie noch so beiläufig, als unangenehm empfindet. So musste sich ein 33-jähriger Bayreuther vor Gericht belehren lassen, der wegen sexueller Belästigung schuldig gesprochen wurde.

 
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Der Mann, der da als Angeklagter vor Amtsrichterin Christiane Breunig stand, war schon oft mit dem Strafgesetz in Berührung. Seine Mutter war bei derselben Richterin oftmals "Kundin". Sie stand in den 1980er Jahren mal vor Gericht, weil sie Drogen im Kinderwagen schmuggelte - da war er ein Baby. Sie wurde vor einigen Jahren Opfer eines Gewaltverbrechens, da war er schwer betroffen.

Er selbst wurde nicht schwer kriminell. Er kam aber öfter mit der Polizei in Konflikt, oft im Hofgarten, wenn er angetrunken aus dem Park geschickt werden sollte. Wenn er sich auflehnte mit Widerstand oder Beleidigungen gegen die Staatsmacht.

Die Begrapschte wehrt sich mit Cola

Bei einem Trinkgelage lernte er im Hofgarten eine Frau kennen. Vielleicht verliebte er sich in die Zechfreundin. Über einen Bekannten kam er an ihre Handynummer. Rief wieder und wieder an. Sie wollte nichts von ihm, blockte seine Nummer. Und bei einem Zechgelage, wieder im Hofgarten, kam es zu Streit. Er solle das "Stalken" sein lassen. Er grapschte ihr ans Hinterteil, sie schüttete ihm ihre Cola ins Gesicht.

Im Prozess bestritt er den Grapscher, sie aber bezeugte: Es gab ihn, aber "nur ganz kurz". Und sie erklärte, sie wolle nicht, dass er dafür bestraft werde. Sie nahm ihren Strafantrag zurück. Wichtig sei ihr, dass die Anrufe aufgehört hätten.

Die Staatsanwältin verteidigt die Rechtsordnung

Vor diesem Hintergrund stellte Verteidiger Karsten Schieseck die Frage, ob der Fall als "unerheblich" gewertet werden könne. Die Staatsanwältin pochte auf die "Verteidigung der Rechtsordnung" und beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten - ohne Bewährung. Denn aus der letzten Verurteilung wegen eines Zusammenstoßes mit der Polizei hatte der 33-Jährige noch eine Bewährung offen. Der Verteidiger stellte folgende Frage: Muss sich ein Angetrunkener bei einer Streiterei bewusst sein, dass er mit einer Berührung von einer Sekunde eine Straftat begehen und damit seine offene Bewährung riskieren könnte?

Die Amtsrichterin fand einen Kompromiss aus beiden Plädoyers: Sie stufte den Pograpscher als strafbar ein, weil die Begrapschte ihn als erheblich empfunden hatte. Dass der Angeklagte dafür ins Gefängnis muss, hielt Breunig aber für übertrieben. Sie verhängte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen von je 15 Euro, insgesamt 1500 Euro.

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