Wahl: Ärger über beschmierte Plakate

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Lange war nichts vom Bundestagswahlkampf zu spüren. Doch jetzt sind sie wieder da: Die von den Plakaten herab lächelnden Spitzenkandidaten der Parteien. Die Alternative für Deutschland (AfD) beschwert sich über Angriffe auf ihre Wahlwerbung. Aber anderen ergeht es nicht besser.

 
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Abgerissen, beschmiert, geklaut: So sei es der AfD mit dem Großteil der ersten 100 Plakaten gegangen, die sie am Freitag und Samstag in der Kulmbacher Innenstadt verteilt habe, beklagt Georg Hock, Kreisvorsitzender für Kulmbach und Lichtenfels in einem Schreiben an die Redaktion.

"Behindern heißt nicht verhindern"

Gegen die AfD „gerichtete Attacken“ seien ihm als Mitglied des Landesvorstandes aus allen Regionen Bayerns gemeldet worden. Die Verursacher wähnt Hock im „links-grünen Umfeld“, was er jedoch nicht beweisen kann. Auf Wahlplakaten mit seinem Porträt sei ein „Hitlerbärtchen“ hinterlassen worden oder das Wort „Schweinepriester“. Die AfD werde weiter Wahlwerbung betreiben, so Hock: „Ihr könnt uns behindern, aber verhindern könnt ihr uns nicht.“

Parteien haben sechs Wochen Zeit

In der Regel dürfen die Parteien erst sechs Wochen vor dem Wahltag mit dem Plakatieren beginnen. Dafür müssen sie sich auf den Innenbereich von Städten und Gemeinden beschränken. Außerorts ist Wahlwerbung nicht erlaubt, also an Autobahnen, Bundes-, Staats- und Kreisstraßen. So hat es das bayerische Innenministerium im Februar 2013 festgelegt.

„Wer Plakate mutwillig zerstört, beschädigt privatrechtliches Eigentum“, erklärt Christine Sack vom Wahlamt des Kulmbacher Landratsamtes. Alles Parteien könnten in solchen Fällen eine Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Das hat die AfD getan, wie die Kulmbacher Polizei bestätigte.

Täter zu erwischen ist schwer

Aber genauso wurden in der Stadt schon CSU-Plakate gesichtet, auf denen das Gesicht von Angela Merkel, Joachim Herrmann und Emmi Zeulner besprüht worden ist. Dazu sei jedoch noch keine Anzeige eingegangen, so die Polizei. Diese Art der Sachbeschädigung komme in jedem Wahlkampf vor und sei nichts Ungewöhnliches. Die Täter zu erwischen gelinge selten: „Sie sind meistens nachts unterwegs und ihre Schuld nachzuweisen ist schwer.“

Vereinzelte "Nacht- und Nebelaktionen"

Nach den Worten von Christine Sack halten sich die allermeisten Parteien an die Vorgaben. Allerdings komme es immer mal wieder zu „Nacht- und Nebelaktionen“. Sie erinnert sich an ein Beispiel aus Mainleus in der Nähe der Mainbrücke: „Dort wurde ganz oben an einem Lichtmast Wahlwerbung angebracht. Dafür war sicherlich ein Hubwagen nötig. Den brauchte es dann auch, um die Plakate wieder abzunehmen.“ Wahlwerbung darf den Verkehr nicht beeinträchtigen oder stören. Strittig sei teilweise der Bereich außerhalb des Ortsschildes. „Aber er zählt noch zum Ort dazu“, sagt Christine Sack.

Keine Werbung an Ampeln und Brücken

Das Landratsamt wies Parteien und Gemeinden bereits Mitte Juli auf die Vorschriften zur Wahlwerbung hin. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sei sie außerhalb von Ortschaften nicht erlaubt, sagt Uwe Limmer, stellvertretender Sachgebietsleiter Verkehr. An Verkehrszeichen und Fuß- und Fahrradwegen oder Ampeln, Brücken, Kreuzungen ist keine Wahlwerbung erlaubt, ebenso wenig an Bäumen und Stromkästen.

"Parteien kontrollieren sich gegenseitig"

Kontrollieren müsse das Landratsamt nicht: „Die Parteien kontrollieren sich gegenseitig. Wenn sich eine nicht an die Regeln hält, wird das meist von den anderen gemeldet.“ Die Straßenmeistereien hielten ebenfalls Verstöße fest und leiteten sie weiter. „Sollten wir einen Verstoß feststellen, würden wir den Abbau innerhalb einer bestimmten Frist anordnen“, sagt Limmer. Käme die betreffende Partei dem nicht nach, könne der Abbau von anderer Seite vorgenommen und entsprechend in Rechnung gestellt werden.

Stadt hat eine Sondernutzungssatzung

Die Kommunen haben üblicherweise eigene Satzungen, die regeln, wo und wie das Plakatieren erlaubt ist. Eine Übersicht, wie das die Städte und Gemeinden im Einzelnen regeln, besitzt das Landratsamt nicht. Eine eigene Plakatierverordnung für die Stadt Kulmbach gibt es zum Beispiel nicht, wie ein Sprecher auf Nachfrage erläutert. Daher gelte das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in Verbindung mit der Sondernutzungssatzung der Stadt Kulmbach. Wenn die öffentliche Fläche über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werde, sei eine kostenpflichtige Genehmigung einzuholen.

Wahlwerbung: Kostenlos und genehmigungsfrei

In den sechs Wochen vor allgemeinen Wahlen werde den Parteien auf, wie es das Gesetz vorsehe, eine angemessene Werbemöglichkeit eingeräumt. „Diese ist genehmigungs- und gebührenfrei. Eine Begrenzung der Plakate ist nicht vorgegeben, ebenso erfolgt keine Festlegung auf bestimmte Straßen.“ Kleinen Parteien und Wählergruppen ist laut Innenministerium aus Gründen der Chancengleichheit eine angemessene Selbstdarstellung zu ermöglichen.

Hintergrund:

Das sind die Bundestagskandidaten im Wahlkreis 240 Kulmbach. Vom Kreiswahlleiter am 28. Juli als Kreiswahlvorschläge zugelassen wurden: 1. Emmi Zeulner (CSU); 2. Thomas Bauske (SPD); 3. Markus Tutsch (Unternehmer); 4. Stefan Wolf (FDP); 5. Georg Hock (AfD); 6. Oswald Greim (Die Linke); 7. Klaus Georg Purucker (Freie Wähler); 8. Thomas Müller (ÖDP)

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