Bei der Konkurrenz gefürchtet
Eine besondere Rolle dürften hier die Gepflogenheiten im Autohandel spielen. In der Regel teilt sich der Verdienst, den Autohändler erzielen, in zwei Bestandteile auf: Zum einen ist es die Marge, die der Händler erzielt, wenn er ein einzelnes Auto verkauft. Fast noch wichtiger ist jedoch der Bonus, den der Hersteller dem Händler überweist und der sich an den Stückzahlen bemisst.
Um einen guten Bonus zu erreichen, sind viele Händler gerade am Jahresende zu großzügigen Konditionen an Autoverkäufer bereit. Andererseits setzten die großen Kontingente, die sich manche Händler bei den Herstellern oder Vermietern sichern, die Verkäufer auch gehörig unter Erfolgsdruck. Die Autowelt König war über Jahre für ihre Kampfpreise bekannt - und bei der Konkurrenz gefürchtet.
In einer zweiten Anklageschrift wird allein Thomas König Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der „Abwrackprämie“ vorgeworfen. Mit dieser Prämie wollte der Gesetzgeber im Krisenjahr 2009 den Automarkt stützen. Die Käufer eines neuen Autos bekamen 2500 Euro zugeschossen, wenn sie gleichzeitig ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten ließen.
Anders als früher gemutmaßt, geht es im vorliegenden Fall nicht darum, dass die alten Autos illegal weiterverkauft wurden. Sie gingen für eine geringe Summe an einen Schrotthändler. Hintergrund der Anklage sind die steuerlichen Folgen eines Services, den die Autowelt König Hunderten von Kunden angedeihen ließ. Sie traten den Anspruch auf die Umweltprämie an den Autohändler ab. Der kümmerte sich dann um den Rest.
Nicht einverstanden ist die Staatsanwaltschaft aber mit der Praxis „verdeckter Preisnachlässe“ bei der Autowelt König. Dadurch, dass die Kunden ihre neuen Autos um gut 2500 Euro billiger erhielten, sei auch die Umsatzsteuer verkürzt worden – trotz eines ausdrücklichen Hinweises des Bayerischen Landesamtes für Steuern, dass dies unzulässig sei. Insgesamt seien hierdurch über 300.000 Euro an Steuern hinterzogen worden.
Wie immer in solchen Verfahren ist mit heftigen Diskussionen über die Regeln der korrekten Versteuerung und kreative Spielräume zu rechnen. Die dritte Strafkammer hat für die Hauptverhandlung erst einmal neun Verhandlungstage angesetzt.