Vorwurf der Steuertrickserei Prozess gegen die Köpfe der insolventen Autowelt König

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 Quelle: Unbekannt

HOF. Fast genau sechs Jahre nach dem Untergang der Autowelt König beginnt am Donnerstag vor dem Landgericht Hof ein Prozess gegen den ehemaligen Inhaber des Unternehmens, den heute 60-jährigen Thomas König, einen früheren Geschäftsführer sowie zwei freie Autohändler.

 
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Zur Erinnerung: Das Unternehmen gehörte einst zu den 50 größten Automobilhandelsgruppen in Deutschland und wurde für seinen steilen Aufstieg gleich mehrfach von der bayerischen Regierung als leuchtendes Beispiel für den Mittelstand im Freistaat ausgezeichnet. 

Zuletzt unterhielt es neben dem Stammhaus in Wunsiedel 19 Niederlassungen an 13 weiteren Standorten in Oberfranken und der Oberpfalz, darunter auch Hof, Himmelkron, Marktredwitz, Tirschenreuth, Kemnath, Selb, Arzberg und Coburg. Als die Gruppe am 1. März 2013 Insolvenz anmeldete, fürchteten Hunderte von Autokäufern um die Anzahlungen, die sie für ihren neuen Audi, VW oder Fiat geleistet hatten.

Kampfpreise dank Finanzamt

Doch darum geht es in dem am Donnerstag beginnenden Prozess gar nicht. Die Staatsanwaltschaft Hof hatte dem Unternehmen schon zwei Jahre vor der Pleite einen Besuch abgestattet. Polizisten schleppten damals kistenweise Unterlagen aus der Firmenzentrale in Wunsiedel. Es ging um den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Im August 2014 reichte die Staatsanwaltschaft die Anklagen beim Landgericht ein. Wegen etlicher anderer Großverfahren, bei denen die Beschuldigten in Untersuchungshaft saßen, wird erst jetzt die Hauptverhandlung eröffnet.

In einem ersten Komplex geht es angebliche Betrügereien bei der Umsatzsteuer. Demnach sollen es Thomas König, sein damaliger Geschäftsführer sowie zwei freie Autoverkäufer erreicht haben, dass ihnen Millionenbeträge an Vorsteuer vom Finanzamt erstattet worden sind – nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft zu Unrecht. Betroffen sind davon nicht Verkäufe an Autofahrer in der Region, sondern massenhafte Exporte nach Frankreich und Spanien. Durch illegale Konstruktionen sei erreicht worden, dass bei diesen Verkäufen weder in Deutschland noch im Zielland die korrekte Umsatzsteuer bezahlt worden sei.

Die Anklage geht nicht davon aus, dass sich Thomas König und seine mitangeklagten die vom Finanzamt erstatteten Millionen selbst in die Tasche gesteckt haben. Allerdings hätten sie sich vor allem in Frankreich und Spanien einen erheblichen, illegalen Wettbewerbsvorteil geschaffen, weil sie Autos nahezu konkurrenzlos günstig anbieten konnten. 

Bei der Konkurrenz gefürchtet

Eine besondere Rolle dürften hier die Gepflogenheiten im Autohandel spielen. In der Regel teilt sich der Verdienst, den Autohändler erzielen, in zwei Bestandteile auf: Zum einen ist es die Marge, die der Händler erzielt, wenn er ein einzelnes Auto verkauft. Fast noch wichtiger ist jedoch der Bonus, den der Hersteller dem Händler überweist und der sich an den Stückzahlen bemisst.

Um einen guten Bonus zu erreichen, sind viele Händler gerade am Jahresende zu großzügigen Konditionen an Autoverkäufer bereit. Andererseits setzten die großen Kontingente, die sich manche Händler bei den Herstellern oder Vermietern sichern, die Verkäufer auch gehörig unter Erfolgsdruck. Die Autowelt König war über Jahre für ihre Kampfpreise bekannt - und bei der Konkurrenz gefürchtet.

In einer zweiten Anklageschrift wird allein Thomas König Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der „Abwrackprämie“ vorgeworfen. Mit dieser Prämie wollte der Gesetzgeber im Krisenjahr 2009 den Automarkt stützen. Die Käufer eines neuen Autos bekamen 2500 Euro zugeschossen, wenn sie gleichzeitig ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten ließen.

Anders als früher gemutmaßt, geht es im vorliegenden Fall nicht darum, dass die alten Autos illegal weiterverkauft wurden. Sie gingen für eine geringe Summe an einen Schrotthändler. Hintergrund der Anklage sind die steuerlichen Folgen eines Services, den die Autowelt König Hunderten von Kunden angedeihen ließ. Sie traten den Anspruch auf die Umweltprämie an den Autohändler ab. Der kümmerte sich dann um den Rest.

Nicht einverstanden ist die Staatsanwaltschaft aber mit der Praxis „verdeckter Preisnachlässe“ bei der Autowelt König. Dadurch, dass die Kunden ihre neuen Autos um gut 2500 Euro billiger erhielten, sei auch die Umsatzsteuer verkürzt worden – trotz eines ausdrücklichen Hinweises des Bayerischen Landesamtes für Steuern, dass dies unzulässig sei. Insgesamt seien hierdurch über 300.000 Euro an Steuern hinterzogen worden.

Wie immer in solchen Verfahren ist mit heftigen Diskussionen über die Regeln der korrekten Versteuerung und kreative Spielräume zu rechnen. Die dritte Strafkammer hat für die Hauptverhandlung erst einmal neun Verhandlungstage angesetzt.

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