In der Justizvollzugsanstalt St. Georgen stand ein großer Weihnachtsbaum im Hof. In jeder Zelle fand sich Weihnachtsdekoration. Zum Weihnachtsprogramm gehörte, dass Oberregierungsrat Werner Springer jeden der dort einsitzenden 697 Häftlinge besucht.
Springer überzeugte sich davon, dass die Insassen Post und Geschenke von ihren Angehörigen erhalten hatten. Jeder Häftling durfte zu Weihnachten ein Paket bis zu drei Kilogramm Gewicht bekommen.
In begrenzter Menge waren darin Kaffee, Tabak und Zigaretten erlaubt, Alkohol hingegen nicht. Wer von zu Hause kein Päckchen erhielt, bekam vom Gefängnis eines, so dass alle gleich viel hatten. Außerdem erhielt jeder Strafgefangene von der gefängnisinternen Bäckerei einen Christstollen.