Vor 50 Jahren Der 27.12.1968: Weihnachten im Gefängnis

Von Alina Steffan
Repro: Nordbayerischer Kurier Foto: Peter Gisder

VOR 50 JAHREN. Der "Nordbayerische Kurier" feiert heuer sein 50-jähriges Bestehen. An dieser Stelle blicken wir täglich auf den Tag genau 50 Jahre zurück. Lesen Sie im Artikel die Titelseite von damals und einen Rückblick der lokalen Ereignisse. In der Ausgabe vom 27. Dezember 1968 berichteten wir unter anderem von der Weihnachtszeit, die vor 50 Jahren eine ruhige war. Selbst im Gefängnis.

 
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Die Bayreuther verbrachten damals ein gemütliches Weihnachten zu Hause. Schlechtes Wetter war die Ursache dafür, dass die Bürger über die Weihnachtsfeiertage selten das Haus verließen. Erst am zweiten Weihnachtsfeiertag klarte der Himmel etwas auf, was einige Unentwegte zum Skifahren ins Fichtelgebirge zog.

Dementsprechend ruhig war es über Weihnachten in der Stadt. Wie der „Nordbayerische Kurier“ in der Ausgabe vom 27. Dezember 1968 berichtete, waren die Gottesdienste dennoch gut besucht. In der Stunde vor Mitternacht an Heiligabend, pünktlich zur Christnacht, war auf dem Marktplatz kein freier Parkplatz mehr zu finden. In der Schlosskirche standen die Gläubigen dicht gedrängt.

Auch für die Polizei verlief das damalige Weihnachten ruhig: bis auf ein paar alkoholbedingte Zwischenfälle gab es für die Beamten während der Feiertage keinen Grund auszurücken.

In derselben Ausgabe berichtete der Kurier über Weihnachten im Gefängnis. Die Zeitung hatte dafür eine Sondergenehmigung des bayerischen Justizministeriums erhalten.

In der Justizvollzugsanstalt St. Georgen stand ein großer Weihnachtsbaum im Hof. In jeder Zelle fand sich Weihnachtsdekoration. Zum Weihnachtsprogramm gehörte, dass Oberregierungsrat Werner Springer jeden der dort einsitzenden 697 Häftlinge besucht.

Springer überzeugte sich davon, dass die Insassen Post und Geschenke von ihren Angehörigen erhalten hatten. Jeder Häftling durfte zu Weihnachten ein Paket bis zu drei Kilogramm Gewicht bekommen.

In begrenzter Menge waren darin Kaffee, Tabak und Zigaretten erlaubt, Alkohol hingegen nicht. Wer von zu Hause kein Päckchen erhielt, bekam vom Gefängnis eines, so dass alle gleich viel hatten. Außerdem erhielt jeder Strafgefangene von der gefängnisinternen Bäckerei einen Christstollen.

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