Die vier „Linke“-Kandidaten waren nach den Ermittlungen des Amtes an Wähler herangetreten und sollen sie mit Druck beeinflusst haben, ihr Kreuz an der richtigen Stelle zu machen. Das Urteil der Wahlaufsicht: Dadurch wurden die Grundsätze der freien und geheimen Wahl verletzt. Verschiedenen Medienberichten zufolge sollen die „Linke“-Kandidaten versucht haben Russlanddeutsche bei Hausbesuchen vor der Wahl zu beeinflussen.