Wahlaufsicht will Urnengang für ungültig erklären – Ob Neu- oder Nachwahl, hängt von Dauer des Rechtswegs ab Wahlwiederholung in Grafenwöhr rückt näher

Von Manfred Scherer
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Vier Kandidaten der Partei „Die Linke“ stehen zurzeit wegen Wahlbetrugs bei der Stadtratwahl in Grafenwöhr in Weiden vor Gericht. Die Wahl vom März könnte wiederholt werden, wenn es nach dem Willen der Wahlaufsicht beim Landratsamt in Neustadt an der Waldnaab geht. Der Leiter der Aufsicht, der Jurist Alfred Scheidler, erklärt am Mittwochnachmittag auf Anfrage, er habe soeben einen Bescheid unterzeichnet, demzufolge die Stadtratswahl vom 16. März für ungültig erklärt wird.

 
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Die vier „Linke“-Kandidaten waren nach den Ermittlungen des Amtes an Wähler herangetreten und sollen sie mit Druck beeinflusst haben, ihr Kreuz an der richtigen Stelle zu machen. Das Urteil der Wahlaufsicht: Dadurch wurden die Grundsätze der freien und geheimen Wahl verletzt. Verschiedenen Medienberichten zufolge sollen die „Linke“-Kandidaten versucht haben Russlanddeutsche bei Hausbesuchen vor der Wahl zu beeinflussen.

Bis zu einer Wiederholung der Wahl ist es indes noch weit. Scheidler zufolge tritt der Bescheid des Amtes erst mit der Zustellung an alle gewählten Mitglieder des Stadtrates in Kraft.

Und auch danach könnte es nach Einschätzung des Juristen dauern, ehe der Bescheid bestands- und rechtskräftig wird: Zunächst gibt es eine einmonatige Frist für alle gewählten Stadträte in Grafenwöhr – das sind 20 Personen – den Bescheid anzufechten. Erfolgt auch nur eine Klage gegen den Bescheid, muss sich das zuständige Verwaltungsgericht (VG) in Regensburg damit befassen.

Nach einer Entscheidung des VG ist Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München und danach Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht möglich.

Sollte danach der Bescheid der Wahlaufsicht rechtskräftig werden, ist die Frage, wie lange der Weg des Falls durch die Instanzen dauert. Davon hängt ab, ob in Grafenwöhr komplett neu gewählt werden muss oder nur nachgewählt zu werden braucht. Eine Neuwahl mitsamt aller Vorbereitungshandlungen wie Listenaufstellungen muss laut dem bayerischen Landekreis- und Gemeindewahlgesetz dann gemacht werden, wenn die Anfechtung der Wahl nicht innerhalb eines Jahres nach Termin der angefochtenen Wahl rechtskräftig wird. Erreicht der gestern unterzeichnete Bescheid aber bis zum Stichtag 15. März 2015 die Rechtskraft, muss in Grafenwöhr lediglich eine Nachwahl abgehalten werden – also nur der manipulierte Urnengang.

Ende September hatte sich der Stadtrat von Grafenwöhr für eine Wiederholung der Stadtratswahl ausgesprochen – gegen die Stimmen der beiden „Linke“-Stadträte. Bürgermeister Edgar Knobloch (CSU) sagte damals: „Wir wollen saubere Verhältnisse.“

Bei der Wahl im März hatte die „Linke“ 8,2 Prozent der Stimmen erreicht und zwei Sitze im Rat bekommen. Die CSU lag bei 46 Prozent, die SPD bei 40,7 Prozent. CSU-Kandidat Knobloch hatte den Chefsessel im Rathaus in der Stichwahl erobert. Die Wahl des Bürgermeisters, des Landrats und des Kreistags ist, wie berichtet, von den Fälschungen nicht betroffen.

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