Im Vergleich zum Zeitraum 2009 bis 2015 gebe es keine gravierenden Verbesserungen, erläutert Pressesprecherin Heike Hampl. Das war der erste Bewirtschaftungszeitraum der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die Ende 2000 in Kraft getreten ist. Mit der Richtlinie haben sich die Staaten der Europäischen Union verpflichtet, das Grundwasser und die Oberflächengewässer auf einem hohen Niveau zu schützen. Ein „guter Zustand“ der Gewässer soll demnach bis spätestens 2027 erreicht werden. „In den vergangenen Jahren wurde schon viel für den Gewässerschutz erreicht“, versichert Hampl. Aber: Wegen der langen Eintragswege der Schadstoffe werde manche Maßnahme erst in „weiterer Zukunft“ positive Auswirkung auf Gewässer zeigen. Beim Schutz vor Bodenabtrag seien schnellere Ergebnisse möglich.