Verwirrt und barfuß Der Fall einer Fast-Räuberin

Von Manfred Scherer
Der erhobene Arm einer verwirrten Ladendiebin reicht nicht für einen Verbrechenstatbestand, urteilte jetzt das Bayreuther Schöffengericht. Foto: Arne Dedert, dpa-Archiv Foto: Verwendung weltweit, usage worldwide

BAYREUTH. Eingedampft ist wohl die richtige Beschreibung für das, was am Dienstag im Schöffengericht von eine Raub-Anklage gegen eine 38-jährige Bayreutherin übrig blieb. „Das war zu hoch gehängt“, sagte der Schöffengerichtsvorsitzende Torsten Meyer im Urteil: Anstatt einer Mindeststrafe von einem Jahr für einen Raub gab es eine Geldstrafe für den Diebstahl geringwertiger Sachen.

 
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