Verkehrskontrollen bei Stadtsteinach Alkohol, Drogen und Handy am Ohr

Markus Roider
Foto: Ronald Wittek Foto: red

STADTSTEINACH. Am vergangenen Donnerstag, 18.04.2019, gegen 18:00 Uhr, führten Beamte der Polizei Stadtsteinach in Stadtsteinach erneut Kontrollen mit Schwerpunkt „Handy am Steuer“ durch. Laut Unfallstatistiken der Polizei ist die Nutzung des Smartphones am Steuer Unfallursache Nummer eins – noch vor Geschwindigkeit und Alkohol. Dies wurde kurzerhand schnell unter Beweis gestellt.

 
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So dauerte es laut Polizeiangaben nach Beginn der Kontrollen nicht einmal eine Minute, als bereits der erste Fahrzeugführer mit dem Smartphone am Ohr an den Beamten vorbeifuhr. Der männliche Verkehrsteilnehmer war aufgrund dessen so abgelenkt, dass dieser die offensichtlich postierte Polizeistreife nicht bemerkte. Bei der folgenden Anhaltung stellte sich heraus, dass das Smartphone wohl das „kleinere Übel“ war.

Die kontrollierenden Beamten stellten beim 40-Jährigen Kraftfahrzeugführer deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemtest vor Ort ergab 1,32 Promille. So wurde die Weiterfahrt unterbunden, die Fahrzeugschlüssel und der Führerschein sichergestellt. Anschließend wurde im Klinikum eine Blutentnahme durchgeführt. Den Beschuldigten erwartet nun der Entzug der Fahrerlaubnis und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer.

Unter Drogeneinfluss unterwegs

Kurz nach Mitternacht kontrollierten die Beamten dann eine 26-jährige Pkw-Fahrerin. Dabei stellten sie fest, dass die tschechische Fahrerin unter Drogeneinfluss stand. Ein entsprechender Test verlief positiv, so dass eine Blutentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt werden musste. Ihr 53-jähriger tschechischer Beifahrer, der glaubhaft versicherte seinen Führerscheinlediglich vergessen zu haben, setzte schließlich die Fahrt fort.

Allerdings ergaben die weiteren Nachforschungen in Tschechien, dass beide aktuell nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Beide erwartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Dame zusätzlich wegen Fahren unter Drogeneinwirkung.

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