Verwarngeld für vereiste Scheibe
Mit Wucht durchbrach der blaue Kleinwagen den Zaun und landete unsanft in der Grube. Durch die Wucht des Aufpralls lösten beide Airbags. Glücklicherweise konnte der junge Mann wenigstens unverletzt aus seinem Fahrzeug steigen. Durch den Unfall entstand am vorderen Fahrzeugteil so großer Sachschaden, dass die Reparaturkosten wohl den Zeitwert des Daewoo übersteigen werden. Den robusten Bauzaun musste man nur wieder aufstellen. Ob an dem städtischen Kanal durch das Auftreffen er Vorderräder etwas beschädigt wurde, muss noch untersucht werden.
Zehn Euro kostet das Verwarnungsgeld, wenn man mit vereisten Scheiben von der Polizei erwischt wird. Die zehn Euro werden den 19-jährigen Kulmbacher sicher weniger schrecken als der Verlust seines Autos, das er nun ersetzen muss.
Übrigens: Selbst wenn man für sein Fahrzeug eine Kasko-Versicherung hat, zahlt diese bei einem solchen Unfall in aller Regel keinen Cent. Mit vereisten Scheiben loszufahren fällt mindestens in die Kategorie „grobe Fahrlässigkeit“, wenn nicht schon in den Bereich des Vorsatzes. In beiden Fällen ist eine Kasko-Versicherung nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet.