Transparenzregister IHK warnt vor Abzocke durch Verein

red
Symbolfoto: Patrick Pleul/dpa Quelle: Unbekannt

BAYREUTH. Die Industrie und Handelskammer (IHK) für Oberfranken in Bayreuth ruft zur Vorsicht auf. Der Verein Transparenzregister Deutschland wolle Mitgliedsfirmen der Kammer zu kostenpflichtigen Eintragungen ins Transparenzregister veranlassen, warnt die IHK in einer Mitteilung. Ein solcher Eintrag sei aber nicht erforderlich.

 
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Am Dienstag haben den Angaben zufolge viele oberfränkische Unternehmen eine E-Mail des Vereins Transparenzregister mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung ‚Verstoß gegen das Geldwäschegesetz‘“ erhalten. Hierbei werden die angeschriebenen Unternehmen aufgefordert unter www.transparenzregisterdeutschland.de kostenpflichtig eine Eintragung im Transparenzregister vornehmen zu lassen.

Das offizielle Transparenzregister hingegen wird von der Bundesanzeiger Verlags GmbH geführt und kann unter www.transparenzregister.de aufgerufen werden, wie die Kammer klarstellt. Eintragungen im Transparenzregister können demnach dort von den Unternehmen auch selbst vorgenommen werden. Von der kostenpflichtigen „Hilfestellung“ des Vereins Transparenzregister müsse daher definitiv kein Gebrauch gemacht werden.

Im offiziellen Transparenzregister www.transparenzregister.de haben beispielsweise GmbHs, UGs (haftungsbeschränkt), OHGs, GmbH & Co. KGs, folgende Angaben zu den „Wirtschaftlichen Berechtigten“ der Gesellschaften zu machen: Name, Monat und Jahr der Geburt, Staatsangehörigkeit, Wohnort sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.

Eine Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister besteht der IHK zufolge dagegen nicht, wenn die Pflichtangaben bereits aus anderen Registern (zum Beispiel Handelsregister) elektronisch abrufbar sind. Es sei dann keine Eintragung im Transparenzregister zu veranlassen, obwohl in diesen Registern keine Staatsangehörigkeit aufgeführt ist.

„Richtig ist, dass Unternehmen prüfen sollten, ob sie zur Eintragung im Transparenzregister verpflichtet sind“, empfiehlt Andreas Wandner, IHK-Referatsleiter Steuern, Finanzen, Handelsregister. „Gegebenenfalls sollten sie die Meldung nachholen oder ihre Handelsregistereintragung prüfen, ob bereits alle erforderlichen Unterlagen elektronisch abrufbar sind.“

Auslöser für Unsicherheiten bezüglich der Eintragung sind nach Darstellung der IHK die Verschärfungen im Zusammenhang mit dem Transparenzregister, die im Januar in Kraft getreten sind.


Info: Mitgliedsunternehmen, die eine E-Mail des Vereins Transparenzregister erhalten haben oder Fragen zum Transparenzregister haben, können sich an die IHK für Oberfranken wenden. Ansprechpartner ist Andreas Wandner (wandner@bayreuth.ihk.de, Telefonnummer: 09 21/ 88 62 25).