Zum konkreten Fall kann die Klinikum Bayreuth GmbH keine Aussagen machen. Pressesprecher Frank Schmälzle erklärt warum: „Wir sichern unseren Patienten in dem Behandlungsvertrag zu, dass wir Stillschweigen über ihre Daten und den Verlauf der Behandlung wahren. Ausnahmen gelten nur für den Hausarzt/Facharzt des Patienten. Darüber hinaus sind wir an die Vorschriften des Paragrafen 203 des Strafgesetzbuches gebunden, der die Ärztliche Schweigepflicht regelt. Diese Schweigepflicht ist umfassend.“
In den beiden Betriebsstätten der Klinikum Bayreuth GmbH – Klinikum und Hohe Warte – werden pro Jahr mehr als 100 000 Patientinnen und Patienten ambulant und stationär behandelt.
Wie häufig kommt eine Zivilklage gegen das Klinikum vor? „Erfahrungsgemäß strengt pro Jahr im Durchschnitt weniger als einer unter 10 000 Patienten eine Zivilklage an, nachdem er in unserem Krankenhaus ambulant oder stationär behandelt wurde“, so Schmälzle. Diese Zahl sage nichts über Inhalt und Ausgang der Klage aus.
Und wie sieht es mit strafrechtlichen Fallen aus? „In den vergangenen zweieinhalb Jahren, solange als Dr. Joachim Haun Geschäftsführer der Klinikum Bayreuth GmbH ist, hat es kein Gerichtsverfahren gegeben, das die Staatsanwaltschaft nach Ermittlungen vorangetrieben hätte“, so Schmälzle, „auch zuvor ist uns kein solches Verfahren erinnerlich, dies lässt sich aber aufgrund der Eilbedürftigkeit der Anfrage nicht in vollem Umfang klären.“
Ermittlungen stehen vor dem Abschluss
Warum starb am 10. Oktober im Klinikum Bayreuth eine 70-Jährige aus dem Fichtelgebirge? Sind im Vorfeld ärztliche Fehler passiert? Das ermittelt die Staatsanwaltschaft Bayreuth seither (der Kurier berichtete). In wenigen Wochen soll entschieden werden, ob Anklage erhoben wird. Oder die Ermittlungen eingestellt werden.
Die Frau hatte sich 14 Tage vor ihrem Tod einer Operation am Unterleib unterzogen. Danach ging es ihr immer schlechter, wie die Tochter der Frau dem Kurier geschildert hatte. Im Raum steht der Verdacht, dass mit einer zweiten Rettungs-OP möglicherweise zu lange gewartet wurde. Nach dem Tod der Frau hatte das Klinikum, wie in solchen Fällen üblich, von sich aus die Ermittlungen in Gang gesetzt: wegen eines „ungeklärten Todesfalles“ (nicht wegen eines „unnatürlichen“ Todesfalles, wie Anfang November fälschlich im Kurier formuliert).
Zwischenzeitlich liegt der Staatsanwaltschaft ein Fachgutachten zu dem Fall vor. Leitender Staatsanwalt Herbert Potzel will sich zum Inhalt aber erst äußern, wenn der Rechtsanwalt der Familie sich zum Gutachten geäußert hat. Dafür hat er noch Zeit bis Mitte Februar. „Und dann wird es kurzfristig eine Entscheidung geben“, so Potzel auf Nachfrage.