Tod im Gartenhaus: Bewährungsstrafe

Foto: Daniel Karmann/dpa Foto: red

Im Prozess um den tragischen Erstickungstod von sechs jungen Menschen in einem Gartenhaus im unterfränkischen Arnstein hat das Landgericht Würzburg den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

 
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Er erhielt wegen fahrlässiger Tötung am Donnerstag eine Haftstrafe von 18 Monaten zur Bewährung, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Gericht stellte zwar grobe Fahrlässigkeit fest, es blieb mit dem Strafmaß aber unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Der Fall hatte im Januar bundesweit für Entsetzen gesorgt. Der nun verurteilte 52-Jährige hatte selbst die Leichen seines Sohns und seiner Tochter und von deren vier Freunden in der Gartenhütte der Familie entdeckt. Die Heranwachsenden im Alter von 18 und 19 Jahren waren durch eine Vergiftung mit dem geruchlosen Kohlenmonoxid bei einer Feier in der Hütte gestorben.

Sehr fahrlässig

Das Kohlenmonoxid wurde von einem mit Benzin betriebenen Stromgenerator verbreitet, den der Vater trotz eines Verbots des Betriebs in geschlossenen Räumen installiert hatte. Das Gericht stufte dem Sprecher zufolge die Fahrlässigkeit des geständigen Angeklagten als hoch ein.

Es verurteilte den Mann wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen, die Todesfälle der eigenen Kinder wurden nicht in der Strafe berücksichtigt.

Mit zwei Jahren Haft auf Bewährung hatte die Staatsanwaltschaft eine schärfere Strafe gefordert. Hingegen wollte die Verteidigung eine Verurteilung ohne Strafe.

Ein Absehen von einer Bestrafung ist für Täter möglich, die von den Tatfolgen selbst so schwer betroffen sind, dass jede Strafe als verfehlt anzusehen wäre. Dies gilt allerdings nur bei Strafen von bis zu einem Jahr.

Straffreiheit war nicht drin

Der Richter sagte dem Sprecher zufolge in der Urteilsbegründung, auch wenn sich die Kammer für eine Strafe von bis zu einem Jahr entschieden hätte, hätte das Gericht nicht von der Möglichkeit dieser Straffreiheit Gebrauch gemacht. Wegen des Todes von vier weiteren Menschen neben den eigenen Kindern sei dies nicht in Frage gekommen.

Ebenfalls als nicht angemessen bewertete das Gericht aber auch die Forderung der Eltern eines der getöteten Heranwachsenden, die als Nebenkläger eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert hatten.

afp

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