Ein Absehen von einer Bestrafung ist für Täter möglich, die von den Tatfolgen selbst so schwer betroffen sind, dass jede Strafe als verfehlt anzusehen wäre. Dies gilt allerdings nur bei Strafen von bis zu einem Jahr.
Straffreiheit war nicht drin
Der Richter sagte dem Sprecher zufolge in der Urteilsbegründung, auch wenn sich die Kammer für eine Strafe von bis zu einem Jahr entschieden hätte, hätte das Gericht nicht von der Möglichkeit dieser Straffreiheit Gebrauch gemacht. Wegen des Todes von vier weiteren Menschen neben den eigenen Kindern sei dies nicht in Frage gekommen.
Ebenfalls als nicht angemessen bewertete das Gericht aber auch die Forderung der Eltern eines der getöteten Heranwachsenden, die als Nebenkläger eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert hatten.
afp