Thema: Volksbegehren Faire Bedingungen schaffen

Leserbrief von Prof. Sigrid Liede-Schumann, Schamelsberg, Bund Naturschutz, Kreisgruppe Bayreuth
 Quelle: Unbekannt

Zur Berichterstattung über das Volksbegehren "Artenvielfalt".

 
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Es ist schade, dass diejenigen, die am besten in der Lage wären, das Artensterben bei den Insekten aufzuhalten, durch die Lobbypolitik ihres größten Verbandes gegen ihre ureigenen Interessen handeln und nicht unterschreiben. Es geht nicht gegen Landwirte, es geht nicht einmal gegen die konventionelle Landwirtschaft, sondern es geht gegen deren Auswüchse und gegen ungerechte Subventionspolitik. 

Beispiel 1: Die Silphie (Becherpflanze). Alle stimmen überein, dass diese Pflanze gegenüber dem Mais die ökologischere Alternative als Energiepflanze darstellt, da bienenfreundlich und bodenschonend. Aber Landwirte berichten, dass sie Ertragseinbußen in der Übergangszeit von zwei bis drei Jahren, in denen die Silphie deutlich geringere Erträge bringt als Mais, nicht stemmen können.

Beispiel 2: Eine Leserin meint, dass nur eine erhöhte Nachfrage nach Bioprodukten einen verstärkten Anbau bewirken könne. Das ist so nicht richtig. Die Nachfrage ist da, wird aber zum großen Teil durch Bioprodukte aus Österreich befriedigt – dort beträgt der Anteil ökologisch genutzter Fläche 20 Prozent (in Deutschland knapp sieben Prozent). Warum? Weil Österreich weitaus großzügigere Hilfen für umstellungswillige Landwirte gewährt.

Beispiel 3: Gewässerrandstreifen. Viele Landwirte schützen sie aus eigenem Antrieb. Warum sollen diese Landwirte einen Wettbewerbsnachteil gegenüber weniger naturverbundenen Kollegen erleiden, die fast bis ins Wasser ackern? Ein verbindliches Gesetz schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch faire Wettbewerbsbedingungen.

Mit dem Volksbegehren sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die hier beispielhaft genannten Fehlentwicklungen zum Wohle der Landwirte mittels politischer Vorgaben umgesteuert werden.