Clemens Eimterbäumer hatte seine Chance – er hat sie nicht genutzt. Dutzende von Zeugen hat der Oberstaatsanwalt aus Hannover aufgeboten, um den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff und den Filmunternehmer David Groenewold der Korruption zu überführen. Nicht einer von ihnen hat nur annähernd im Sinne der Anklage ausgesagt, weshalb beide vor einer Woche völlig zu Recht freigesprochen wurden. Mag sein, dass Wulff es mit seiner Nähe zu den Schönen, den Reichen und den Mächtigen etwas übertrieben und Privates und Politisches nicht immer sauber getrennt hat. Justiziabel aber war das in seinem Fall nicht.

Natürlich ist es das gute Recht einer Staatsanwaltschaft, nach einem verlorenen Verfahren in die Revision zu gehen. Eimterbäumer allerdings begibt sich mit diesem Schritt auf ausgesprochen dünnes Eis – so hemdsärmlig, wie er es ihr unterstellt, hat die Kammer des Vorsitzenden Richters Frank Rosenow ihr Urteil keineswegs gefällt. Im Gegenteil. Weil offenbar auch er mit einer Retourkutsche des ehrgeizigen Staatsanwalts gerechnet hat, hat Rosenow seinen Spruch schon im Gerichtssaal ungewöhnlich gut und detailreich begründet. Wo Eimterbäumer und seine Behörde hier ansetzen wollen, bleibt bis auf weiteres ihr Geheimnis. Dass das Gericht die Beweisaufnahme abgekürzt hat, wie die Staatsanwaltschaft moniert, hat sich letztlich ja die Anklage selbst zuzuschreiben: Es ist ihr nicht gelungen, den Verdacht gegen Wulff mit ihren Zeugen glaubhaft zu untermauern.

Dass ein Sprecher der Staatsanwaltschaft nun auch noch behauptet, bei der Revision gehe es um schwierige rechtliche Fragen und nicht darum, Wulff zu schaden, schlägt dem berühmten Fass den Boden aus. Wem, wenn nicht Wulff, sollte eine Revision denn sonst schaden?


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