Thema: Rentenbesteuerung Diesem doppelten Beitrag sollte sofort ein Ende gesetzt werden

Leserbrief von Dieter Leupold, Neudrossenfeld
 Quelle: Unbekannt

Zum Artikel „Die Menschen 
fühlen sich betrogen“,
 Kurier vom 15. Februar. 

 
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Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner spricht hier ein Thema an, das viele Ruheständler betrifft. Einige haben zusätzlich, sofern es ihr Geldbeutel erlaubte, in eine zusätzliche betriebliche Rentenversicherung eingezahlt. Dafür dürfen sie jetzt beim Bezug dieser Rente den doppelten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag leisten.

Betroffen von dieser Regelung sind auch ehemalige Beschäftigte von diakonischen und karitativen Arbeitgebern. Diese Arbeitgeber haben für ihre Angestellten in eine Rentenversicherungskasse eingezahlt. Mit Verweis auf diese zusätzliche betriebliche Zusatzversorgung konnten bei den Tarifverhandlungen für diese Beschäftigten die Lohn- beziehungsweise Gehaltsforderungen immer etwas gebremst werden. Auch ehemals im öffentlichen Dienst Beschäftigte, insofern sie Angestellte waren, sind von der Doppelverbeitragung bei Kranken- und Pflegeversicherung betroffen.

Dieser Doppelverbeitragung sollte ein sofortiges Ende gesetzt werden, auch wenn unsere Bundeskanzlerin hier keinen vordringlichen Handlungsbedarf sieht. Die Kaufkraft der Renten hat seit der Umstellung von DM auf Euro schon erheblich abgenommen.

Man muss sich nur mal vor Augen halten: Was konnte man für 3000 Mark monatlicher Rente erwerben und was kann man mit 1500 Euro monatlicher Rente kaufen?