Thema: Fall Peggy Ein Quantensprung
für die Qualität der Justiz

Leserbrief von Leopold Mayer, Mistelgau
 Foto: tfr79

Zum Artikel „Verdächtiger bleibt auf freiem Fuß“, Kurier vom 17. Januar, und „Abrechnung in Lichtenberg“, Kurier vom 19./20. Januar.

 
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Immer wieder kommt es durch schlampige Gutachten verantwortungsloser Sachverständiger zu Fehlurteilen. Ich finde es daher richtig, dass endlich einer für die Folgen Schadensersatz zahlen soll. Das ist aber nur der zivilrechtliche Aspekt.

Nicht weniger wichtig fände ich den strafrechtlichen Aspekt. Weil man den Wert von Freiheitsentzug nicht gerecht materiell bemessen kann, sollte man Falschgutachter zu so langer Haft verurteilen, wie ihre Opfer unschuldig einsitzen mussten.

Ich bin überzeugt, dass die Mitglieder dieses Berufszweigs dann künftig ihrer großen Verantwortung sorgfältiger nachkommen würden. Ein Quantensprung für die Qualität der Justiz.

Besonders merkwürdig finde ich an diesem Fall auch das Ermittlungsverhalten der Kripo und Staatsanwaltschaft. Wenn es zuträfe, dass der zuletzt der Tat Verdächtigte „nur den leblosen Körper von Peggy übernommen habe“ – sie also nicht getötet haben will – muss er doch wissen, von wem. Gäbe es da nicht das Rechtsmittel der Beugehaft um seine Aussage zu erzwingen?