Telekom: Detektive für Kranke

Von Peter Engelbrecht
Die Telekom AG will offenbar den Druck auf Kranke erhöhen. Foto: Oliver Berg/dpa/Archiv Foto: red

Die Deutsche Telekom AG will offenbar den Druck auf kranke Beschäftigte und Mitarbeiter  mit einer aus ihrer Sicht mangelhaften Arbeitsleistung erhöhen. Aus einem internen Schulungspapier für Führungskräfte, das unserer Zeitung vorliegt, wird das Einschalten von Detektiven als eine Möglichkeit genannt, sollten Zweifel an der Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten bestehen.

 
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Die Telekom teilte auf Anfrage mit, in den vergangenen Jahren sei "keinerlei Beauftragung" von Detektiven bekannt. Die Kommunikationsgewerkschaft DPVKOM forderte das Unternehmen auf, die Schulungsunterlage "schnellstmöglich zurückzuziehen".

Die interne, 65-seitige Schulungsunterlage trägt den Titel "Die mangelhafte Arbeitsleistung" und wurde im Februar 2015 vom Labour Law Services, Büro Düsseldorf, verfasst. Dieser Bereich ist eine Einheit des Telekom-Konzerns für die interne arbeitsrechtliche Beratung. Den Führungskräften wird in dem Papier geraten, bei mangelhafter Arbeitsleistung eines Beschäftigten darüber eine "Dokumentation ohne technische Hilfsmittel" anzufertigen und diese separat zu verwahren - "jedoch nicht zur Personalakte". Bei Zweifeln an der Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten rät das Papier unter anderem zur "Beauftragung eines Detektivs".

Wenn "Karl Kreislauf" krank ist

Am Ende der Schulungsunterlage sind zwei "Trainingsfälle" zum Thema mangelhafte Arbeitsleistung aufgelistet. Fallbeispiel 1 betrifft eine Frau namens "Martha Modisch", die im Kundenservice eingesetzt ist. Sie verrichte ihre Arbeit "lustlos", erzähle aber vor allem in den Kaffeepausen gerne von ihren Erlebnissen am Wochenende, "beispielsweise von erfolgreichen Einkaufstouren mit ihren Freundinnen."  Fallbeispiel 2 betrifft einen Mitarbeiter namens "Karl Kreislauf", der häufig krank ist und nicht zur Arbeit kommt. Die Führungskraft, so heißt es in dem Beispiel, soll Konsequenzen aufzeigen, "falls Karl sich das Attest erschlichen hat".

Das Papier sei als Schulungsunterlage für Führungskräfte verwendet worden, bestätigte Telekom-Pressesprecher Peter Kespohl. Ziel sei es gewesen, über die allgemeine Rechtslage und aktuelle Rechtsprechung zu informieren.  "Integrität und Wertschätzung sowie der respektvolle Umgang mit unseren Mitarbeitern ist uns wichtig", betonte Kespohl.  Die aufgeführten Fallbeispiele seien rein fiktiv und dienten lediglich der Übung und Vertiefung des Unterrichtsstoffes. Es seien "extreme Szenarien" gewählt worden, die in der Realität absolut selten vorkommen dürften.

In besonderen Fallgestaltungen könne nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Einschaltung eines Detektivs in Betracht kommen. Zu einer vollständigen Darstellung der Rechtlage in der Schulungsunterlage gehöre dieser Punkt somit dazu, sagte Kespohl. Die Einschaltung von Detekteien dürfe generell nicht individuell, sondern nur nach zentraler Freigabe erfolgen. "In den letzten Jahren ist dort keinerlei Beauftragung bekannt", betonte Kespohl.

Gewerkschaft rügt den Druck

Der Kommunikationsgewerkschaft DPVKOM ist aktuell kein Fall bekannt, dass die Telekom Detektive zur Überwachung von Mitarbeitern einsetzt, sagte stellvertretender Bundesvorsitzender Karlheinz Vernet Kosik auf Anfrage. Seiner Meinung nach dienen die  Schulungsunterlagen allein dem Zweck, einzelne Mitarbeiter aus dem Unternehmen herauszudrängen. Die Führungskräfte würden geschult, auf Beschäftigte mit einer vermeintlichen mangelhaften Arbeitsleistung Druck auszuüben. "In letzter Zeit erfahren wir von unseren Betriebsräten, dass bei der Telekom ein Ansteigen von Kündigungen von Mitarbeitern aus personenbedingten Gründen erfolgt. Hierzu zählen krankheitsbedingte Kündigungen, aber auch Beendigungen des Arbeitsverhältnisses wegen nicht erbrachter Leistungen", berichtete Vernet Kosik.

.Auch die in den Unterlagen vorgeschlagene  handschriftliche Dokumentation angeblich mangelhafter Arbeitsleistung von Mitarbeitern durch Führungskräfte stieß bei dem Gewerkschafter auf Kritik. Eine Dokumentation ohne technische Hilfsmittel und einer separaten Verwahrung außerhalb der Personalakte verstoße gegen den Grundtenor der gültigen Betriebsvereinbarungen zwischen den Betriebsräten und der Telekom AG. Demnach sei eine persönliche, individuelle Leistungs- und Verhaltenskontrolle nicht erlaubt. „Wir fordern die Telekom auf, diese Schulungsunterlagen schnellstmöglich zurückzuziehen“, sagte Vernet Kosik.

Die Telekom beschäftigt weltweit 225 000 Mitarbeiter. Der Bund ist an dem Unternehmen mit 31,8 Prozent beteiligt.