Trouwborst und Somsen verweisen nicht nur auf jagende Tiere: Schon die Gegenwart einer Katze verschrecke Vögel und gefährde den Bruterfolg etwa von Amseln und Rauchschwalben. Die Folgen seien für die Bestände ähnlich gravierend wie die Jagd selbst, so die Autoren. Ihr Vorschlag: Streunende und verwilderte Katzen sollten aus der Landschaft nach Möglichkeit entfernt werden, Besitzer sollten ihre Tiere nicht mehr nach draußen lassen - es sei denn angeleint oder in Gehegen.
Die juristische Grundlage für ein derart radikales Vorgehen liefern die Forscher mit - etwa die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Artikel 6 sowie 22b, dem zufolge eingeführte Arten die heimische Fauna nicht gefährden dürfen. Zusätzlich biete die Vogelschutz-Richtlinie, Artikel 2 und 5, eine Handhabe: Insbesondere Artikel 5 fordert ein Verbot des absichtlichen Störens, Tötens oder Fangens von Vögeln.
„Die Richtlinien decken eine große Bandbreite ab“, sagt Jan-Henrik Meyer vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt. „Die Forscher liefern das argumentative juristische Rüstzeug für ihre Durchsetzung.“ Ob das aber im Einzelfall juristisch standhalte, sei offen.
Kein Staat geht gegen Katzen vor
Dass Katzen einzelne Individuen geschützter Tierarten töten, ist für Lachmann keine Grundlage für ein generelles Ausgehverbot. Dann müsse man auch gegen alle Fensterscheiben in Gebäuden vorgehen - dadurch kommen laut Nabu hierzulande jährlich rund 100 Millionen Vögel ums Leben. Wenn Katzen aber lokal Bestände geschützter Arten bedrohe, befürworte der Nabu auch strenge Maßnahmen.
Trouwborst und Somsen halten es für kaum verständlich, dass Interessen von Hauskatzen über denen der von ihnen gefährdeten Arten stünden. Auch die Privatinteressen der Katzenhalter wögen nicht schwerer als das öffentliche Interesse an einem Erhalt der Artenvielfalt. Dennoch stellen sie fest: „Nach unserem Wissen hält derzeit nicht ein einziger Mitgliedsstaat Katzenhalter davon ab, ihre Haustiere streunen zu lassen“ - obwohl die EU-Schutzbestimmungen dies verlangten.
Warum kein Staat gegen Katzen vorgehe? „Wir spekulieren, dass die Zurückhaltung der EU-Mitgliedsstaaten, das Hauskatzenproblem effektiv anzugehen, zumindest teilweise von der vermutlichen Unpopularität solcher Handlungen in manchen Teilen der Gesellschaft herrührt“, schreiben die Juristen und betonen, dies erkläre zwar die Untätigkeit, rechtfertige sie aber keineswegs.
Max-Planck-Forscher Meyer verweist darauf, dass die EU den Vogelschutz durchaus ernst nehme. So zog die EU-Kommission seit den 1980er Jahren verschiedene Mitgliedsstaaten wie Belgien, Italien und Frankreich vor den Europäischen Gerichtshof und verlangte, die Vogelschutz-Richtlinie angemessen in nationales Recht umzusetzen und die Jagd auf Vögel zu unterbinden. Die Länder mussten ihre Gesetze überarbeiten. Zwar blieben Ausnahmeregelungen, doch generell ging der Vogelfang laut Meyer zurück.