Streit zwischen Gemeinde Bischofsgrün und ihrem Mieter vor Ende Kurhausprozess: Einigung in Reichweite

Von Andreas Gewinner
ILLUSTRATION - Die Statue der Justizia ist am 25.01.2011 im Amtsgericht in Hannover zu sehen. Versicherungen müssen einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Zwar ist die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ein Grundsatz des EU-Rechts, doch bislang gibt es bei Versicherungen Ausnahmeklauseln dafür. Wegen der höheren statistischen Lebenserwartung zahlen Frauen zum Beispiel höhere Beiträge für private Rentenversicherungen. Die Richter setzten nun eine Frist für das Auslaufen dieser Regeln. Foto: Peter Steffen dpa (zu dpa 0295 vom 01.03.2011) +++(c) dpa - Bildfunk+++ Foto: red

Drei Jahre lang wurde prozessiert, zuvor wurde jahrelang gestritten wegen Bauschäden, wegen Geschäftsbeinträchtigungen, einbehaltener Miete, Nebenkostenabrechnungen. Doch nun ist eine Einigung in Reichweite zwischen der Gemeinde Bischofsgrün und ihrem Mieter im Kurhaus, einer Physiotherapiepraxis.

 
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Die Kommune hatte 2010 ihren Mieter verklagt auf Zahlung von ausstehender Miete und Nebenkosten, es geht um einen mittleren fünfstelligen Betrag. Die nun ausgehandelte Einigung sichert der Kommune in etwa drei Viertel ihrer Ansprüche von den Mietern. Auch die Versicherung des Architekten würde nochmal 10.000 Euro beisteuern für die Gewissheit, in Zukunft keinen weiteren Forderungen mehr ausgesetzt zu sein.

Dem Gerichtsstreit vorangegangen war jahrelanger Streit wegen Baumängeln im obersten Geschoss des vor gut zehn Jahren generalsanierten  Kurhauses. Die Betreiber der Physiotherapiepraxis hatten jahrelang unter anderem mit Zugluft aus Steckdosen und massivem Schimmelbefall vor allem im Berich der Fenster zu kämpfen. Ein Gutachter hatte Mängel in der Planung, Bauüberwachung und Ausführung attestiert.

Die Versicherung des Architekten bezahlte eine Behebung der Mängel die 2008 geschah. Seither wurde darum gestritten, in welchem Umfang der Physiotherapiepraxis Schadensersatz zusteht, beziehungsweise wieviel der einbehaltenen Miete und Nebenkosten damit verrechnet werden können. Beide Parteien haben nun Bedenkzeit, ob sie den vor Gericht formulierten Einigungsvorschlag annehmen wollen.

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