Streit unter Nachbarn vor Gericht: Geldstrafe für Pfeffersprayeinsatz und Schlag mit Kochlöffel Kleinkrieg an der Wohnungstür

Von Manfred Scherer
Lärm aus einer Wohnung war der Auslöser, dass ein schon länger schwelender Nachbarschaftsstreit ausuferte. Foto: Manfred Scherer Foto: red

Ein Kleinkrieg unter Nachbarn eskaliert. Eine Frau greift zu Pfefferspray und Kochlöffel und setzt beides gegen ihre Kontrahenten ein. Das bringt ihr eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Vor Gericht stellt sich die Frage: Wie gefährlich war das erstens überhaupt und war das zweitens vielleicht Notwehr?

 
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"Ja, Eurer Ehren", sagt die angeklagte 48-jährige Hausfrau zu Amtsrichter Torsten Meyer, "es war notwendig, dass ich das tue." Anfang Januar hatte die Frau an ihrer Wohnungstüre im Stadtteil Hammerstatt eine Auseinandersetzung mit einem Nachbarsehepaar, die darin gipfelte, dass die Angeklagte gegen den Mann Pfefferspray sprühte und der Frau mit einem Kochlöffel auf den Arm schlug.

Das Nachbarsehepaar habe laut an die Tür gehämmert und sie nach dem Öffnen sogleich angegangen. Mit einer Beleidigung und dem Vorwurf: "Was macht ihr so einen Krach."

In die Tür gedrängelt habe der Nachbar sich, sagt die Angeklagte. Der Mann habe sie am Kragen gepackt und den Arm gehoben. Auch seine Ehefrau habe den Eindruck gemacht, als wolle sie gleich zuschlagen.

Da habe sie nach dem im Flur direkt neben der Eingangstüre deponierten Spray gegriffen. Den Kochlöffel hatte die Frau noch in der Hand - das Hämmern an der Türe hatte sie vom Herd weggeholt.

Geputzt, um des lieben Friedens willen

Die Angeklagte berichtet, dass diese Auseinandersetzung nicht die erste mit diesen Nachbarn gewesen sei. Die Frau, die als Reinigungskraft arbeitet, fühlte sich von den Nachbarn bedrängt. "Um des lieben Friedens willen habe ich öfter die Hausordnung gemacht als ich musste", erklärte sie und ließ damit anklingen, dass die Nachbarn von unten nicht die Ordentlichsten seien.

Aus der Sicht des 31-jährigen Nachbarn, der in der Wohnung unter der Angeklagten lebt, ist die Geschichte anders. Für ihn ist ein anderer Punkt der Hausordnung wichtig: "Es war viel zu laut. Man hatte das Gefühl, dass in der Wohnung jemand versucht, eine Schlange tot zu treten, die sich auf dem Boden windet."

Ja, sagt er, er sei erbost die Treppe hinauf und habe "sehr laut" an der Türe geklopft. Die Nachbarin habe geöffnet, man habe sehr laut gesprochen und dann habe die Nachbarin "zwei, drei Mal" mit dem Spray in seine Richtung gesprüht. Anschließend habe die Angeklagte seine Ehefrau mit dem Kochlöffel geschlagen. "Das habe ich persönlich gesehen", beteuerte der Zeuge.

Zeuge empört sich über Angeklagte

"Trotz des Pfeffersprays?", fragte Richter Meyer zurück. Der Zeuge bestätigte das. Mit einer empörten Grimasse wies der Mann die ihm vom Richter vorgehaltene Einlassung der Angeklagten zurück, dass er die Nachbarin am Schlafittchen gepackt habe: "Wenn ich die Unwahrheit sage, möge ich draußen vor dem Gericht vor ein Auto fallen." Seine Ehefrau bestätigte als Zeugin seine Aussage.

So heiß wie beide Streitparteien kochte Richter Meyer die Auseinandersetzung nicht. Er sah zwar keine Notwehr, aber auch keine gefährliche Körperverletzung, obwohl Pfefferspray und Kochlöffel grundsätzlich als so genannte gefährliche Werkzeuge geeignet seien.

Jedoch: Der Umstand, dass der besprühte Nachbar trotz Pfeffersprayeinsatzes noch einigermaßen gut gesehen habe, spreche dafür, dass das Spray entweder zu schwach war oder nicht genau getroffen habe.

Ein Schlag mit einem Kochlöffel auf den Unterarm sei in dem Fall zwar schmerzhaft, jedoch nicht gefährlich. Deshalb lautete der Schuldspruch auf zweimalige "normale" Körperverletzung und es konnte bei einer Geldstrafe bleiben. 60 Tagessätze hielt Meyer für ausreichend. Dieser Nachbarschaftsstreit war also mehr "klein" als "Krieg".

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