Aus der Sicht des 31-jährigen Nachbarn, der in der Wohnung unter der Angeklagten lebt, ist die Geschichte anders. Für ihn ist ein anderer Punkt der Hausordnung wichtig: "Es war viel zu laut. Man hatte das Gefühl, dass in der Wohnung jemand versucht, eine Schlange tot zu treten, die sich auf dem Boden windet."
Ja, sagt er, er sei erbost die Treppe hinauf und habe "sehr laut" an der Türe geklopft. Die Nachbarin habe geöffnet, man habe sehr laut gesprochen und dann habe die Nachbarin "zwei, drei Mal" mit dem Spray in seine Richtung gesprüht. Anschließend habe die Angeklagte seine Ehefrau mit dem Kochlöffel geschlagen. "Das habe ich persönlich gesehen", beteuerte der Zeuge.
Zeuge empört sich über Angeklagte
"Trotz des Pfeffersprays?", fragte Richter Meyer zurück. Der Zeuge bestätigte das. Mit einer empörten Grimasse wies der Mann die ihm vom Richter vorgehaltene Einlassung der Angeklagten zurück, dass er die Nachbarin am Schlafittchen gepackt habe: "Wenn ich die Unwahrheit sage, möge ich draußen vor dem Gericht vor ein Auto fallen." Seine Ehefrau bestätigte als Zeugin seine Aussage.
So heiß wie beide Streitparteien kochte Richter Meyer die Auseinandersetzung nicht. Er sah zwar keine Notwehr, aber auch keine gefährliche Körperverletzung, obwohl Pfefferspray und Kochlöffel grundsätzlich als so genannte gefährliche Werkzeuge geeignet seien.
Jedoch: Der Umstand, dass der besprühte Nachbar trotz Pfeffersprayeinsatzes noch einigermaßen gut gesehen habe, spreche dafür, dass das Spray entweder zu schwach war oder nicht genau getroffen habe.
Ein Schlag mit einem Kochlöffel auf den Unterarm sei in dem Fall zwar schmerzhaft, jedoch nicht gefährlich. Deshalb lautete der Schuldspruch auf zweimalige "normale" Körperverletzung und es konnte bei einer Geldstrafe bleiben. 60 Tagessätze hielt Meyer für ausreichend. Dieser Nachbarschaftsstreit war also mehr "klein" als "Krieg".