Streit um Chefarzt geht weiter

Von Martin Kreklau
Archivfoto: Ronald Wittek Foto: red

Er war ein Ausnahme-Mediziner, zählte laut der Ärzteliste der Zeitschrift "Focus" 2012 als Experte für die Therapie von Brustkrebs und gynäkologischen Tumoren zu den besten in Deutschland. Im August dieses Jahres kam heraus, dass der Chefarzt der Gynäkologie am Klinikum Bayreuth auf sein privates Konto abgerechnet haben soll. Der Aufsichtsrat der Klinik stellte ihn damals sofort frei. Der Ex-Chefarzt zog vor Gericht.

 
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Bei der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht war schnell klar, dass es keine gütliche Einigung geben würde. "Wir haben dem Kläger das Angebot gemacht, sein privates Konto von einem vereidigten Buchprüfer untersuchen zu lassen", sagte Wieland Henker, Anwalt des Klinikums.

Darauf sei der Chefarzt aber nicht eingegangen, habe immer wieder betont, dass es lediglich um drei Rechnungen gehe, die falsch abgerechnet worden seien. Henker sieht das anders: "Ich habe Einsicht in die Ermittlungsakten bekommen. Dort sind alleine aus 2017 über 20 Fälle notiert."

Die Anwältin des Mediziners, Katharina Reidel, hielt dagegen, dass für ihren Mandanten jederzeit klar gewesen sei, dass die Rechnungen "ein offenes Buch" seien. Er habe gedacht, das Unternehmen billige die Abrechnungen über sein privates Konto.

Davon kann laut Henker keine Rede sein: "Der Kläger hatte einen Chefarzt-Vertrag, in dem seine Aufgaben definiert waren und in dem stand, dass stationäre und ambulante Tätigkeiten über das Klinikum abgerechnet werden müssen."

Durch einen Zufall kam alles heraus

Herausgekommen war das Ganze durch einen Zufall, wie Henker erklärt: Eine Patientin habe vom Klinikum Bayreuth mehrere Mahnungen erhalten, aber betont, ihre Rechnung bereits beglichen zu haben. Sie sei gebeten worden, ihre Rechnung einzuschicken.

Bei der Prüfung habe sich herausgestellt, dass ein falsches Konto angegeben war - das private des Chefarztes. Drei weitere Rechnungen seien aufgetaucht. Laut Henker soll es insgesamt um einen dreistelligen Betrag gehen, etwas mehr als 300 Euro.

Bei der Güteverhandlung sagte Reidel, es habe bei der Entlassung "gravierende formale Fehler" gegeben. Bei ihrem Mandanten seien zwei Kündigungen eingegangen: eine fristlose sowie eine ordentliche mit Freistellung. Das sei so nicht gültig.

Auf die Frage des Richters, ob es denn überhaupt zu einer gütlichen Einigung kommen könne, sagte Henker: "Wenn wir wüssten, wie viele Rechnungen wirklich privat abgerechnet worden sind und welcher Schaden dem Klinikum dabei entstanden ist, dann könnten wir uns hinsetzen, das Ganze bewerten und eine Lösung finden."

Reidel entgegnete, dass ihr Mandant dabei bleibe, dass es nur die drei bekannten Fälle gegeben habe. "Seine Wohnung wurde durchsucht, seine Konten wurden durchsucht - wo soll es denn sein?", fragte sie.

Ermittlungsverfahren läuft

Die Klinik-Leitung hatte den Chefarzt nach dem Vorfall im August angezeigt. Ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs läuft parallel zum Zivilverfahren. Wie der Stand ist, wollte die Staatsanwaltschaft Hof nicht sagen: "Es gibt keine neuen Erkenntnisse. Wir geben keine Informationen zu einem laufenden Verfahren heraus." Der Sprecher der Staatsanwaltschaft wollte nicht bestätigen, dass es beim Ex-Chefarzt eine Wohnungsdurchsuchung gegeben hat.

Im Hinblick auf den Arbeitsgerichtsprozess um die Kündigung haben beide Seiten noch bis Ende November Zeit, sich zu einigen. Reidel deutete an, dass ihr Mandant unter bestimmten Voraussetzungen eine ordentliche Kündigung unter Wegnahme der Vorwürfe akzeptieren könnte. Sollte es bis zum Ablauf der Frist keine Einigung geben, geht die Verhandlung vor der Kammer des Arbeitsgerichts am 31. Januar, 11.30 Uhr weiter.

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