Streit in Pechgraben Ziegenhaltung: Landratsamt hat das letzte Wort

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 Quelle: Unbekannt

NEUDROSSENFELD. Ein Bock entzweit das kleine Dorf Pechgraben. Die Gräben sind inzwischen so tief, dass böse anonyme Briefe kommen: „Packen Sie Ihren Krempel und Ihren Mann und verschwinden Sie“, wird Silvia Eichner angerotzt. Völlig zu Unrecht, sagt sie, denn sie will nur nicht direkt neben dem brutal stinkenden Ziegenbock leben. Drei ihrer Lösungsmöglichkeiten (mit Bock) fanden bei der Nachbarin kein Gehör.

 
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Zuallererst: Es steht nicht zur Debatte, ob Pechgraben ein Dorf bleibt oder zu einem richtigen Wohnort wird. „Es geht einzig und allein um den Ziegenbock“, sagt Stefan Hübner, der Anwalt von Silvia Eichner. Genauer: um den Gestank des Tieres, den sie mit Buttersäure vergleicht. Der laut Geruchsklassifizierung fünfmal stärker als ein Schwein und doppelt so stark wie ein frisch gedüngtes Feld riecht. Und mit dem sie, wenn es nach den Nachbarn der Eichners geht, Stallwand an Stallwand oder direkt neben dem Gartenzaun der Eichners leben müssen.

Denn die Nachbarin Kathrin Küfner will zusammen mit einer Landwirtin einen Dorfladen aufmachen: unter anderem mit Ziegenkäse und Ziegenzucht. Und dafür braucht es diesen Bock. Ob er ausgerechnet und ausschließlich in direkter Nähe zum Haus der Eichners stehen muss – wo er bisher von Küfners platziert wurde –, ist Bestandteil einer Prüfung, die jetzt beim Landratsamt Kulmbach liegt. 

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Für dieses Vorhaben ist eine vorherige baurechtliche Genehmigung erforderlich. Der Gemeinderat Neudrossenfeld hat zwar in seiner jüngsten Sitzung grünes Licht für den Dorfladen, die Haltung einer Ziegenherde und den Bock gegeben. Das letzte Wort aber haben die Juristen des Landratsamtes als eigentliche Genehmigungsbehörde. Sie können alles kippen oder unter Auflagen genehmigen. 

Drei Vorschläge haben die Eichners ihren Nachbarn schon unterbreitet. Vorschlag Nummer eins: den Stall etwa 30 Meter verlegen, der bisher ebenfalls noch nicht genehmigte Melkstand für die Ziegen könnte bleiben. Immerhin ist das Gelände 40.000 Quadratmeter groß, Platz gibt es genug, so dass der Bock weiter weg stinkt und keiner es mitbekommt. Dort stehen auch die Pferde der Nachbarn. Dies aber wollten die Ziegenhalter nicht, denn sie wollten mit den Tieren zusammenleben, der Weg sei so weit und sie müssten einen Unterstand bauen.

Also Vorschlag zwei: Er geht wie Vorschlag eins, aber die Eichners helfen beim Bau des Unterstandes, mit Baumaschinen und Baumaterial, was erheblich Geld sparen sollte. Ein Ziegenstall brauche laut Veterinär, so Anwalt Hübner, keine Wärme, nur ein Dach, zwei Wände, es dürfe nur nicht zugig sein. „Auch dies wurde abgelehnt“, sagt Silvia Eichner. Die Eichners haben sogar einen neutralen Mediator eingeschaltet, der ebenfalls versucht hat, zu vermitteln.

Es folgte Vorschlag drei: Die Ziegen bleiben im Winter in der Scheune, im Sommer kommen sie weiter weg ins Freie. Und der stinkende Bock solle nur eine begrenzte Zeit bei den Ziegen sein, da er ohnehin nur etwa drei bis vier Wochen pro Jahr zum Decken der Ziegen benötigt wird, aber mit ausreichendem Abstand.

Auch dieser Vorschlag fiel bei den Nachbarn durch. 
Die Eichners sind „ratlos“, weil damit all ihre Versuche, eine Einigung mit den Nachbarn zu erreichen, ohne Begründung abgelehnt wurden. Auf die 
Frage an den Nachbarn, weshalb er den Bock den Eichners vor die Nase stelle und nicht vor der eigenen Türe hielte, habe er geantwortet: „Mir stinkt der Bock auch zu sehr, den will ich in 
meinem Hof nicht haben“, sagt Silvia Eichner. 

Sie kann die Art nicht verstehen, wie mit dem Thema umgegangen werde – und mit ihr. „Das ist galaktisch weit von dem entfernt, was ich mir im menschlichen Umgang miteinander hätte vorstellen können.“ Sie komme aus der Landwirtschaft und lebe von ihr, sie wollte diese nie aus dem Dorf weghaben. Auch nicht die Ziegen und schon gar nicht den benachbarten Milchviehhalter, dessen damaligen Stallbau sie persönlich als Nachbarin unterstützt und als Gemeinderätin zugestimmt hat. Alles andere seien unwahre Behauptungen zum Zweck der Stimmungsmache gegen die Eichners.

Die Entscheidung über die Haltung des Bockes liegt nun einzig beim Landratsamt. Und habe keine Auswirkungen auf den Rest des Dorfes, betont Anwalt Hübner. Auch nicht auf Hobby-Tierhaltungen. Auch nicht darauf, ob sich irgendwann wieder ein Landwirt ansiedeln könnte. 

Vor seiner Entscheidung hat das Landratsamt zu einem runden Tisch mit den Beteiligten gerufen. Kommt es zu keiner Einigung, „muss das Landratsamt tun, was es tun muss. Entscheiden“, sagt Hübner. Gegen diese Entscheidung könnten die Beteiligten gerichtlich vorgehen.

Egal, wie die Geschichte ausgeht – die beiden Parteien werden weiterhin Tür an Tür leben. Eichner bleibt hoffnungsvoll: „Wir sind nach wie vor und jederzeit zu weiteren Gesprächen bereit.“

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