Strecke hätte nachgerüstet werden müssen

Rettungskräfte am 09.02.2016 an der Unfallstelle des Zugunglücks. Archivfoto: Peter Kneffel/dp Foto: red

Am dritten Verhandlungstag im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling wird zweierlei klar: Die dortige Bahnstrecke war technisch nicht auf dem neuesten Stand. Dennoch hat nach Expertenmeinung der angeklagte Fahrdienstleiter die entscheidenden Fehler gemacht.

 
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Die Unglücksstrecke der Deutschen Bahn (DB) bei Bad Aibling war nach Expertenmeinung technisch nicht vorschriftsmäßig ausgestattet. Die 1971 elektrifizierte Bahnlinie in Oberbayern hätte signaltechnisch längst nachgerüstet werden müssen, sagte ein Mitarbeiter der Eisenbahnuntersuchungsstelle des Bundes am Montag im Prozess um das Zugunglück vom vergangenen Februar aus. Allerdings bestehe die Einschränkung, dass die Bahn dies nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun müsse.

Auch das Regelwerk der DB für das Bedienen der Signale ist dort nach den Worten des Sachverständigen nicht eindeutig genug. «Was soll mein armer Fahrdienstleiter für Bestimmungen anwenden?», fragte der Sachverständige am dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht Traunstein. Das zuständige Personal hänge «irgendwie in der Luft». Bei dem Unglück waren im Februar 12 Menschen getötet worden, 89 wurden teils lebensgefährlich verletzt.

Der 62-Jährige bescheinigte dennoch dem Angeklagten gravierende Fehlentscheidungen am Unglückstag. So habe die vierminütige Verspätung von einem der beiden Züge dem Fahrdienstleiter am Unglücksmorgen keine Abweichung vom Fahrplan für diese Strecke erlaubt. Der Bahnmitarbeiter verlegte jedoch das Kreuzen der Züge auf der eingleisigen Strecke vom Bahnhof Kolbermoor nach Bad Aibling.

Dazu habe der 40-Jährige Signale gestellt, die er nicht hätte setzen dürfen, wie der Sachverständige erläuterte: «Das ist ein eindeutiger Verstoß, das darf er nicht.» Der Mitarbeiter der Untersuchungsstelle, die dem Bundesverkehrsministerium unterstellt ist, sprach von gleich mehreren Fehlern des Angeklagten: «Nach jedem Schritt hätte man eindeutig feststellen müssen, da passt etwas nicht.» Der Experte sagte aber auch: «Im Störungsfall wird von einem Fahrdienstleiter schon ganz schön was verlangt.»

Zum zweimaligen fehlerhaften Notruf des 40-Jährigen äußerte sich der Sachverständige ebenfalls. Zwar habe der Angeklagte die Regeln für das Absetzen eines Notrufes beachtet, aber die falsche Taste gedrückt: «Er hat nur leider den falschen Zugfunk genommen.» Eine Taste leitet den Notruf an die Fahrdienstleiter der Umgebung weiter, eine andere an die Lokführer.» Durch den Bedienungsfehler kam der Notruf nicht in den Unfallzügen an.

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn gestanden, zwei entgegenkommende Züge gleichzeitig auf die Strecke geschickt zu haben. Dadurch kam es am 9. Februar in Bad Aibling zu dem folgenschweren Frontalzusammenstoß. Der Angeklagte räumte auch ein, verbotenerweise im Dienst auf seinem Smartphone gespielt zu haben.

Der 40-Jährige muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Die Höchststrafe dafür beträgt fünf Jahre. Die Große Strafkammer beim Landgericht Traunstein hat sieben Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 5. Dezember verkündet werden.

dpa

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