Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft war die Sache klar, er beantragte die später auch ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro. Zu Lasten des Angeklagten wertete er dabei, dass der Mann dreimal vorbestraft war, zweimal wegen Diebstahls, einmal wegen Trunkenheit im Verkehr. Zuletzt hatte er deshalb bereits eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro bezahlen müssen.
In ihrem Urteil hielt Richterin Sieglinde Tettmann dem Angeklagten vor allem sein Geständnis zu Gute. Er sei alkoholbedingt enthemmt gewesen und habe von Anfang an Reue gezeigt. Die Richterin stellte aber auch unmissverständlich fest, dass es verboten ist, Bildaufnahmen von Personen anzufertigen, die sich in einem geschützten Bereich befinden. Gerade Toiletten seien dabei die denkbar intimste Situation. Neben der Geldstrafe muss der Angeklagte als Verurteilter auch die Kosten des Verfahrens tragen. ⋌shf