Strafe für Videos auf dem Diskoklo

Von Stephan Herbert Fuchs
Ein junger Spanner bekam es mit der Justiz zu tun. Foto: Archiv Foto: red

Ein 23-Jähriger aus dem Landkreis Kulmbach ist vor dem Amtsgericht Kulmbach zu 4000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er Frauen heimlich auf einer Disko-Toilette gefilmt hatte. Dabei hatte der junge Mann noch Glück, dass es für ihn nicht schlimmer kam.

 
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Ihm kam zugute, dass der Mobilfunkempfang in Schwingen so schlecht ist, dass man Bilder und Videos nicht so einfach posten kann. Wegen des Straftatbestandes der „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“ wurde er zu der Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro verurteilt.

„Diesen Paragraphen haben wir nicht allzu oft zu bearbeiten“, sagte der Polizeibeamte von der PI Kulmbach, der das Handy des Mannes kurz nach der Tat an sich nahm. Eine Vielzahl von pornographischem Material habe er da gefunden, aber alles legal, im Gegensatz zu den verbotenen Toilettenaufnahmen.

Der Angeklagte hatte zuvor schon eingeräumt, sein Smartphone am 5. März dieses Jahres morgens kurz nach vier Uhr unter der Toilettenwand durchgeschoben zu haben, um eine 18-Jährige aus Kulmbach zu filmen. Ganz geklappt hat es nicht, aber immerhin sei die Auszubildende bis zu den Knien zu sehen gewesen. Zuerst habe sie gedacht, da hat jemand sein Handy verloren, sagte die Zeugin, doch als eine Hand das Gerät ein wenig nachschob, sei sie misstrauisch geworden und habe eine Security-Mitarbeiterin verständigt.

Die spielte dann den Lockvogel und setzte sich sporadisch selbst mal auf die Toilette. Prompt wanderte das eingeschaltete Smartphone wieder unter der Toiletteneinhausung hindurch. Da stellte die Frau den Angeklagten und verständige die Polizei. „Er wollte doch tatsächlich abhauen“, sagte die 26-Jährige. Allerdings war der Angeklagte dafür dann doch zu sehr alkoholisiert. Knapp zwei Promille stellten die Polizeibeamten später fest.

Der Angeklagte selbst räumte vor Gericht seine Taten unumwunden ein. „Ich habe zu viel getrunken, da war ich nicht mehr Herr meiner Sinne“, sagte er. Er will auch nicht über die Konsequenzen nachgedacht haben. Die jeweils zehn bis 15 Sekunden langen Videosequenzen habe er gar nicht gesehen, denn die Polizeibeamten hätten sein Smartphone ja sofort konfisziert und alles gelöscht.

Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft war die Sache klar, er beantragte die später auch ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro. Zu Lasten des Angeklagten wertete er dabei, dass der Mann dreimal vorbestraft war, zweimal wegen Diebstahls, einmal wegen Trunkenheit im Verkehr. Zuletzt hatte er deshalb bereits eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro bezahlen müssen.

In ihrem Urteil hielt Richterin Sieglinde Tettmann dem Angeklagten vor allem sein Geständnis zu Gute. Er sei alkoholbedingt enthemmt gewesen und habe von Anfang an Reue gezeigt. Die Richterin stellte aber auch unmissverständlich fest, dass es verboten ist, Bildaufnahmen von Personen anzufertigen, die sich in einem geschützten Bereich befinden. Gerade Toiletten seien dabei die denkbar intimste Situation. Neben der Geldstrafe muss der Angeklagte als Verurteilter auch die Kosten des Verfahrens tragen. ⋌shf

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