Stadtgebiet: Fahrradfreundlich oder nicht?

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Die Fahrradabstellplatzsatzung soll auch für Läden und Verkaufsstätten gelten. Der Handelsverband betrachtet eine Ablöse für nicht eingerichtete Fahrradstellplätze allerdings als „unnötiges Investitionshindernis“. Die Kosten einer städtischen Aufgabe dürften nicht auf Gewerbetreibende abgewälzt werden.⋌ Foto: Andreas Harbach Foto: red

Wird in Zukunft im Stadtgebiet eine feste Zahl an Fahrradstellplätzen verpflichtend? Der Entwurf der Verwaltung für eine "Fahrradabstellplatzsatzung" fiel nach dem Bauausschuss auch im Stadtrat durch. Für Grüne, ADFC und VCD ist eine verbindliche Regelung unerlässlich. Und dafür wäre nur noch bis Ende Februar Zeit.

 
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Die Stadt Bayreuth gehört seit 7. Juni 2011 der "Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen in Bayern" (AGFK). Diese unterscheidet zwischen vorläufigen und festen Mitgliedern. Nur wer eine Radler freundliche Verkehrskultur unterstützt, Radwege baut, die Sicherheit der Radfahrer erhöht und sich klar zum Radverkehr bekennt, kann dauerhaft Mitglied sein.

Stellplatzsatzung sollte Standard sein

Bei einem Vorbesuch der AGFK am 8. Juni 2015 in Bayreuth ist ausdrücklich darauf hingewiesen worden: Eine Fahrradabstellplatzsatzung werde als wichtiger Baustein für eine fahrradfreundliche Kommune angesehen. Für die Bewertungskommission stelle eine Fahrradabstellplatzsatzung "ein wesentliches Element der Radverkehrsförderung dar, welches in Bayreuth noch fehlt", schreibt die AGFK-Geschäftsführerin Sarah Guttenberger zu den Aufnahmekriterien. "Insbesondere bei Kommunen dieser Größenordnung ist dies Standard und sollte deshalb auf dem Weg zu ,Fahrradfreundlichen Kommune' umgesetzt werden." Und es gab noch mehr Hinweise darauf, was bis zum Hauptbesuch der AGFK von der Stadt Bayreuth zu tun sei.

Stadt will erneute Fristverlängerung

Üblicherweise wird den Kommunen laut AGFK vier Jahre Zeit gelassen, um die Nachweise zu erbringen. Die Stadt Bayreuth ließ inzwischen mehr als sechs Jahre verstreichen. Und wird wahrscheinlich noch länger brauchen. Wie die Stadt am Dienstag mitteilte, wird sie von der Option Gebrauch machen, die Frist für eine Bewertung ihrer Bemühungen als Mitgliedskommune der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) noch einmal zu verlängern. Ein entsprechendes Schreiben sei auf den Weg gebracht worden. Die verlängerte Frist würde grundsätzlich bis 2020 greifen. In der Stellungnahme heißt es: "Ziel der Stadt ist es aber, die vom Stadtrat gewünschte Einarbeitung von Elementen einer ursprünglich geplanten separaten Fahrradabstellplatz-Verordnung in die allgemeine Stellplatzverordnung im Laufe dieses Jahres zu bewerkstelligen."   

Fahrradparken auch im Radverkehrskonzept

Die Stadt hat auch am 23. Juli 2014 ein Radverkehrskonzept beschlossen, das Fahrradparken als öffentliche Aufgabe ansieht. Daher wäre die Satzung ein wichtiges Signal gewesen, dass es die Stadt mit beiden Vorhaben ernst meint, sagt Stadträtin Sabine Steininger, Fraktionsvorsitzende der Grünen. Womöglich sei mit der Ablehnung des Entwurfs für eine Radsatzung eine entscheidende Chance vertan worden. Der Entwurf des Bauordnungsamtes orientierte sich an ähnlichen Vorgaben, wie sie bereits in Bamberg, Erlangen, Nürnberg oder München gelten. Der Stadtrat lehnte diesen jedoch mit 26 zu 15 Stimmen ab. Stattdessen soll die Satzung über Kraftfahrzeugstellplätze jetzt um Fahrradabstellplätze ergänzt werden.

Diskussion ist nicht motivierend

"Ich bin sehr gespannt, was da jetzt kommt", sagt Steininger im Gespräch mit dem Kurier. Welche Regelungen nun getroffen würden, sei bislang noch "das Geheimnis der Verwaltung". Ihr gefällt nicht, dass die Diskussion um die Stellplätze für Fahrräder so einen "negativen Unterton" bekommen habe. "Das ist nicht gerade motivierend, wenn man den Bayreuthern das Umsteigen auf das Fahrrad schmackhaft machen will." Im Bauausschuss war heftige Kritik an dem "Bürokratiemonster" geübt worden. Steininger versteht "die Mentalität" in den Gremien nicht. Die wenigsten Stadträte würde das Fahrrad als tägliches Verkehrsmittel nutzen. Die Entscheidung über eine Stellplatzsatzung für Fahrräder werde "bis zum letzten Moment" hinausgezögert, kritisiert Steininger. Allerdings hatten sich der Haus- und Grundbesitzerverein, die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammer (HWK) für Oberfranken sowie der Handelsverband Bayern gegen den Erlass einer Stellplatzsatzung ausgesprochen. Ihnen fehlen positive Anreize zum Schaffen von Stellplätzen. Auch sehen sie darin ein Hemmnis für Investitionen aufgrund zusätzlicher bürokratischer und finanzieller Belastungen. Besonders die Stellplatzablöse stößt auf Unverständnis.

Räder in Wohnungsnähe sicherer abstellen

Dabei sollte gerade das wohnungsnahe Abstellen von Rädern leichter werden. So sollten zum Beispiel Bauherrn von Neubauten verpflichtet werden, für Bewohner und Besucher Radabstellplätze bereitzuhalten. Möglichst nahe am Eingang und wetterfest, wie es auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) fordert. Das willkürliche Abstellen von Rädern würde somit unterbunden. "Die Stadt hat etwas davon, wenn sie fahrradfreundliche Kommune ist", bekräftigt Stefan Steurer, ADFC-Vorsitzender im Kreisverband Bayreuth. Dafür seien gewisse Leistungen zu erbringen. "Wer etwas dagegen hat, blickt nicht durch", sagt Steurer in Richtung der Stadträte, die gegen eine Satzung waren. Und wer den Radverkehr in der Stadt erhöhen wolle, brauche eben mehr Stellplätze. Radfahrer seien sehr gute Kunden für die Geschäfte in der Innenstadt

Stellplätze für Räder und Autos miteinander verrechnen

Rolf Wahner, Bayreuther Kreisvorsitzender des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), hält eine Stellplatzssatzung für sinnvoll, "auch wenn das Wort bürokratisch klingt". Sie würde keine "immensen Kosten" verursachen. 500 Euro als Ausgleich für einen nichtgeschaffenen Fahrradstellplatz seien in Ordnung. Bei einem Kfz-Stellplatz wäre das Zehnfache fällig. Lediglich die Richtzahlenliste und das Fehlen von Raum für Sonderfahrräder bemängelt Wahner. "Für Studentenwohnheime ist ein Stellplatz pro zwei Bewohner zu wenig." Eine übermäßige Belastung von Gebäudeeigentümern könne er nicht erkennen, da für diese Bestandsschutz gelte. Auch ein Ausgleich sei denkbar: Wenn zusätzliche Fahrradstellplätze geschaffen würden, könne der Ablösebetrag in der Kraftfahrzeugstellplatzsatzung reduziert werden.

Hintergrund:

In der AGFK-Satzung steht: "Mitglieder des Vereins können dauerhaft nur kommunale Gebietskörperschaften werden, denen auf Vorschlag des Vorstands durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr die Auszeichnung ,Fahrradfreundliche Kommune in Bayern' verliehen wurde. Die Auszeichnung wird für sieben Jahre verliehen. Eine unabhängige große Bewertungskommission prüft für den Vorstand, ob die Aufnahmekriterien erfüllt sind. Die unabhängige Kommission besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Ihr gehören ein/e Vertreter/in des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, ein/e Vertreter/in des ADFC-Bayern und ein Mitglied des Vorstands des Vereins sowie mindestens zwei weitere Vertreter/innen." Wenn die Bewertungskriterien für die Aufnahme in den Verein von dem Mitglied nicht mehr erfüllt werden, kann es aus dem Verein ausgeschlossen werden.

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