Stadt sagt: Zahl der Beschwerden habe nicht zugenommen
Joachim Oppold, der Pressesprecher der Stadt Bayreuth, sagt auf Nachfrage unserer Zeitung: "Je nach Witterung und damit verbundenen Aktivitäten im Freien nehmen auch die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie Nachbarn über Lärmbeeinträchtigungen zu oder ab." Über einen längeren Zeitraum betrachtet, hätte die Zahl der Beschwerden aber nicht gravierend zugenommen. In diesem Sommer konzentrierten sich die Beschwerden nach seinen Worten auf die Bereiche Sophienstraße und Kanzleistraße.
Höhere Lärmgrenzwerte - und auch nach 22 Uhr kann draußen geplaudert werden
In der Innenstadt gelten ohnehin höhere Lärmwerte als in einem ruhigen Wohngebiet: Tagsüber 60 Dezibel, nachts 45 Dezibel. Nachts heißt: ab 22 Uhr. Wichtig: "Sofern keine Beeinträchtigung der Nachbarschaft erfolgt, ist eine Nutzung der Freischankflächen darüber hinaus durchaus möglich", sagt Oppold. Das Ordnungsamt prüfe eingehende Beschwerden, nehme auch mit dem Beschwerdeführer Kontakt auf. Das Ordnungsamt werte aus, was die Polizei vor Ort festgestellt habe, nehme auch selber Kontrollen vor.
Stadt versucht zu vermitteln
Grundsätzlich, sagt Oppold, versuche das Ordnungsamt, "zwischen Gaststättenbetreibern und Beschwerdeführern zu vermitteln. Denn letztlich wird hier ein Interessenkonflikt zwischen einer lebendigen Innenstadt und dem berechtigten Ruhebedürfnis der Anwohner sichtbar", mit dem sich Bayreuth konfrontiert sehe. "Wie viele andere Städte auch", sagt Oppold. Ein Konflikt, "der nur durch gegenseitige Rücksichtnahme gelöst werden kann".
Das Bußgeld
In Bayreuth ist es möglich, wegen Lärmbeeinträchtigung Bußgelder in Höhe von bis zu 1000 Euro zu verhängen sagt Joachim Oppold, Pressesprecher der Stadt. Es sei jedoch "jeder Einzelfall nach seinen besonderen Umständen und den rechtlichen Vorschriften zu prüfen, so dass pauschal keine Bußgeldhöhe benannt" werden könne. Wie Oppold weiter sagt, werde "ausschließlich" dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet, "wenn belastbare Anzeigen vorliegen".