Siebenjährige erstochen: lebenslänglich

Foto: Patrick Seeger/dpa Foto: red

Für den Mord an seiner siebenjährigen Stieftochter muss ein 29 Jahre alter Mann lebenslang ins Gefängnis.

 
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Das Landgericht Karlsruhe stellte in seinem Urteil am Freitag die besondere Schwere der Schuld fest, so dass eine Prüfung der Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Der Vorsitzende Richter sprach von einem unbarmherzigen, gefühllosen und menschenverachtenden Tatbild.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige am 18. Mai gewaltsam in die Wohnung einer Freundin seiner Frau eingedrungen war. Er habe das Kind in den Flur gezerrt und es mit acht Messerstichen so schwer verletzt, dass es vier Tage später im Krankenhaus starb.

Sein Motiv war nach Überzeugung des Gerichts Rache. Seine Frau habe sich nach häuslicher Gewalt von ihm trennen wollen und deswegen mit ihrer Tochter bei der Freundin übernachtet. Daraufhin habe der Mann ihr durch die Tötung eines völlig unschuldigen Kindes größtmöglichen Schmerz zufügen wollen.

dpa

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