Das Landgericht Karlsruhe stellte in seinem Urteil am Freitag die besondere Schwere der Schuld fest, so dass eine Prüfung der Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Der Vorsitzende Richter sprach von einem unbarmherzigen, gefühllosen und menschenverachtenden Tatbild.
Siebenjährige erstochen: lebenslänglich
Redaktion 10.11.2017 - 14:32 Uhr