Schulden- und Insolvenberatung werden eins

Foto: Alexander Heinl/dpa Foto: red

Durch eine Zusammenlegung der Schuldner- und Insolvenzberatung will die Staatsregierung vorhandene Lücken in der flächendeckenden Beratung in ganz Bayern beseitigen. Das Kabinett beschloss am Dienstag eine entsprechende Gesetzesreform, welche aber nun zunächst in die Verbandsanhörung geht. Das letzte Wort hat der Landtag - wann das Gesetz dort zur Abstimmung kommt, ist aber noch offen. In der Vergangenheit hatte die CSU ähnliche Anträge der Opposition noch abgelehnt.

 
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«Die Zusammenlegung ist auch im Interesse der Beratungsstellen, denn die konkrete Arbeit lässt sich in der Praxis kaum trennen und die Übergänge sind fließend», sagte Sozialministerin Emilia Müller (CSU). Sie geht davon aus, dass die Verfahren künftig schneller verlaufen.

Derzeit sind die Zuständigkeiten noch getrennt: Für die Schuldnerberatung sind die Landkreise und kreisfreien Gemeinden zuständig. Die Sicherstellung der Insolvenzberatung ist Aufgabe des Freistaats Bayern. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll die Insolvenzberatung an die Landkreise und kreisfreien Gemeinden delegiert werden. Den Kommunen werden die durch die Übertragung entstehenden Kosten vollständig erstattet.

dpa

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