Schützenvereine halten eine Tradition aufrecht – Vorher müssen Genehmigungen eingeholt werden Mit Böllerschüssen das Jahr begrüßt

Von

Laut knallten am Neujahrstag an vielen Orten die Böllerschüsse. Das neue Jahr wurde kräftig begrüßt. „Wir wollen eine alte Tradition aufrecht erhalten“, sagt Gerhard Hertel, Schützenmeister der Königlich Privilegierten Schützengilde Creußen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Seit 2003 nehmen zumeist fünf Böllerschützen um 14 Uhr Aufstellung bei der Linde an der Stadtmauer. Dort besteht dann eine direkte Verbindung per Luftlinie zu den Haidhofer Schützen, die im Wechsel mit den Creußenern von der Anhöhe zwischen beiden Orten zurückböllern. „Das ist eine festliche Begrüßung des neuen Jahres“, erklärt Hertel. Die Tradition kommt aus dem Englischen und vom Balkan. Dort ist es bei größeren Anlässen auch üblich, dass es eine Begrüßung per Böllerschüssen gibt. Zum Beispiel in London bei Geburtstagen, Hochzeiten und Geburten im Königshaus.

Bürokratischer Aufwand

Aber das Böllerschießen ist auch mit einem bürokratischen Aufwand verbunden. Es darf nicht einfach so geböllert werden, sagt der Schützenmeister. Alle fünf Jahre muss beim Landratsamt dafür eine Erlaubnis eingeholt werden. „Voraussetzung dafür ist, dass die Schützen eine Sachkundeprüfung abgelegt haben“, so Hertel weiter. Hier geht es hauptsächlich um den sachgerechten Umgang mit explosionsgefährdenden Stoffen, eben dem Schwarzpulver. Auch der Grund für das Böllern – das Aufrechterhalten einer Tradition – muss angegeben werden. Der Böllerort kann jederzeit irgendwo im Landkreis sein.

Anfragen von Bürgern

Zusätzlich zu der Erlaubnis vom Landratsamt, braucht es aber noch eine Genehmigung des jeweils zuständigen kommunalen Ordnungsamtes. „Außerdem schicke ich immer an die Polizei eine Kopie der Genehmigung, damit dort bekannt ist, dass das Böllern ansteht“, erläutert er. So kann entsprechend Auskunft gegeben werden, wenn eventuelle Anfragen von Bürgern kommen. Manche Böllerorte schließen sich von selbst aus, so der Schützenmeister weiter. Krankenhäuser, Seniorenheime oder Kindergärten dürften nicht in der Nähe liegen.

Die Genehmigungen müssen aber nicht nur beim Böllern am Neujahrstag vorliegen, sondern bei jedem anderen Anlass, an dem die Schüsse ertönen, auch. Bisher habe es nur einmal einen Fall gegeben, als die Königlich Privilegierte Schützengilde bei einem 80. Geburtstag böllerte, dass ein Anwohner fragte, ob das genehmigt sei. Hertel verwies ihn dann an das Ordnungsamt, es war ja alles geregelt.

Gehörschutz tragen

Beim Böllern gibt es verschiedene Arten, in denen geschossen wird. „Der Salut, das schnelle und das langsame Reihenfeuer sowie der Doppelschlag“, listet Hertel auf. Wichtig ist, dass die Schützen einen Gehörschutz tragen. „Das ist keine Vorschrift, aber es wichtig für den Eigenerhalt“, sagt Hertel, „der Lärm geht aufs Ohr.“ Deshalb werden die Zuschauer auch aufgefordert, 20 bis 30 Meter Abstand zu halten. Hertel, der bei der bayerischen Gewerbeaufsicht gearbeitet hat und mit dem Thema „negative Auswirkungen am Arbeitsplatz und Arbeitsschutz“ bestens vertraut ist, warnt davor, keinen Gehörschutz zu tragen. „Durch den Lärm können die Gehörhärchen geschädigt werden“, mahnt er. Diese sind dann dauerhaft gestört und können sich nicht mehr regenerieren.

Pauschale Genehmigung

Seit 25 Jahren bereits böllern die Haidhofer Schützen am Neujahrstag, sagt Rudi Weih. „Die Böllergruppe gibt es schon seit 1990“, sagt er. Die Haidhofer müssen nicht jeden Anlass zum Böllern separat anmelden, sondern haben quasi eine Pauschalgenehmigung. Bei der Stadt Creußen beantragen sie alle fünf Jahre, bei Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen, an Fronleichnam, am Totensonntag und am Volkstrauertag schießen zu dürfen, so Weih.

Autor