Schlappe vor Gericht könnte teuer werden

Von Moritz Kircher
Die Kläranlage von Emtmannsberg im Ortsteil Troschenreuth. Foto: Nils Katzenstein Foto: red

Es ist ein Rechtsstreit, der die Gemeinde Emtmannsberg und zwei Verwaltungsgerichte zehn Jahre lang beschäftigte. Am Ende steht die Entscheidung, dass zwei Bürger ein paartausend Euro von für die neue Kläranlage gezahlten Herstellungsbeiträgen zurückbekommen. Für Bürgermeister Thomas Kreil ist der Fall damit endlich erledigt. Aber es könnte noch um viel mehr Geld gehen.

 
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Rund drei Millionen Euro hat die Gemeinde in zwei neue Kläranlagen für Emtmannsberg/Troschenreuth und für Birk/Eichschlag investiert. Die Anfänge reichen bis ins Jahr 2007 zurück. Die Kosten müssen entweder mit Beiträgen oder über höhere Abwassergebühren auf die Haus- und Grundstücksbesitzer umgelegt werden, die ihr Abwasser dort einleiten. Der Gemeinderat entschied seinerzeit, das Geld über Beiträge einzutreiben. Und der Rat entschied auch, dass die beiden Kläranlagen in der Abrechnung eine Einheit bilden sollten, damit für alle Emtmannsberger die gleiche Berechnungsgrundlage gilt.

Sind die Ansprüche der Bürger wirklich verjährt?

Soweit der Grundgedanke. Doch wie so oft, wenn Bürgern Beitragsbescheide ins Haus flattern, die in einzelnen Fällen mehr als 20.000 Euro umfassten, kamen Klagen. Im Fall von Emtmannsberg von Reiner Willmitzer und Gerhard Holl. Bereits im Jahr 2015 hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth zur ihren Gunsten entschieden: Die Gemeinde habe die Endabrechnung für die Beiträge zu spät verschickt. Der Anspruch sei verjährt.

Das meiste hatten Willmitzer und Holl schon aufgrund eines vorläufigen Bescheides gezahlt. Die Differenz zur Endabrechnung - je eine vierstellige Summe - bekamen sie nun zurück. Die Gemeinde war vor dem Verwaltungsgerichtshof in München in Berufung gegangen und hatte auch dort kürzlich eine Schlappe kassiert.

Die meisten Bürger haben die Bescheide nicht beanstandet

Ist der Fall damit erledigt? Wenn es nach Bürgermeister Thomas Kreil, Verwaltungsleiter Klaus Bauer und Kämmerer Marco Böhner geht, dann schon. Holl und Willmitzer hätten geklagt und Recht bekommen. "Das müssen wir so zur Kenntnis nehmen", sagt Kreil. Die Bescheide für die anderen Anschlussnehmer seien aber größtenteils nicht beanstandet worden und somit im Nachhinein nicht mehr anfechtbar, sagt Bauer.

Gerhard Holl berichtet allerdings, dass noch weitere Emtmannsberger Bürger Widersprüche gegen die Bescheide laufen haben. Und er weist auf eine Regelung im Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz hin, die seiner Ansicht nach noch eine Rolle spielen könnte. Paragraf 51 besagt: Ein rechtskräftiger Verwaltungsakt könne sehr wohl nachträglich geändert werden. Und zwar unter anderem dann, wenn neue Gründe bekannt werden, die eine günstigere Entscheidung für den betroffenen Bürger herbeigeführt hätten.

Mit der falschen Satzung berechnet

Und da ist nun das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes von Anfang März. Ob die Regelung, die noch zahlreiche Einschränkungen enthält, in diesem Fall greift, müsste wohl wiederum ein Richter entscheiden.

Hätte nun aber jeder Emtmannsberger die Möglichkeit, seinen Bescheid noch einmal neu berechnen zu lassen, könnte es für die Gemeinde teuer werden. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte in seinem Urteil aus dem Jahr 2015 festgestellt, dass zur Berechnung der Beiträge nicht die neueste Satzung aus dem Jahr 2013 hätte greifen dürfen, sondern eine ältere. Und danach wäre der Gemeinde eine Deckungslücke im mittleren sechsstelligen Eurobereich entstanden.

Wer müsste am Ende zahlen?

So oder so, Kanal und Abwasser sei eine kostenrechnende Einrichtung, sagt Kämmerer Marco Böhner. Wenn nicht über Beiträge, so müssten die Kosten für den Neubau einer Kläranlage auf die Abwassergebühren umgerechnet werden. Also zahlten in jedem Fall die Bürger, die schließlich auch den Vorteil aus der neuen Kläranlage hätten.

Aber auch hier gehen die Meinungen auseinander. Weil der Beitragsbescheid rechtswidrig war, sagt Holl: "Was hier unter dem Deckmantel eines Bescheides eingefordert wurde, sind eigentlich Geldgeschenke." Er sieht in der ganzen Sache einen Verwaltungsfehler. Und dafür sollten nicht die Bürger zahlen, sondern eine gemeindliche Versicherung.

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