Bislang war dort Alkohol nur zwischen 22 und 6 Uhr verboten. Der Stadtrat stimmte Mitte Oktober mit großer Mehrheit für die Änderung. Die Polizei habe nachgewiesen, dass auch schon vormittags viele „alkoholbedingte Straftaten“ passieren, sagte eine Sprecherin des Bürgermeisteramts. In München soll das Thema am 20. November im Stadtrat diskutiert werden. Bislang gilt in der Landeshauptstadt nur ein nächtliches Verbot.

Die Alkohol-Verbotszone erstreckt sich in Nürnberg vom Bahnhofsvorplatz bis zur Fußgängerzone und zum Busbahnhof. Seit Anfang 2017 galt in der Frankenmetropole bereits die nächtliche Sperre, kurze Zeit später auch in München. Nürnberg hätte gerne schon früher ein Rund-um-die-Uhr-Verbot erlassen, doch dafür fehlte die Rechtsgrundlage. Das neue Polizeiaufgabengesetz machte dies nun möglich.

Aus Sicht von Stadt und Polizei hatte sich schon das nächtliche Verbot bewährt. Eine große Zahl von Betrunkenen gebe kaum noch vor dem Nürnberger Hauptbahnhof. Die Bevölkerung fühle sich dadurch sicherer. Kritiker führen an, dass das Problem dadurch nur verlagert werde. Alkoholsüchtige suchten sich dann eben andere Orte.

Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2016 mehr als 260 Delikte gezählt, die um den Münchner Hauptbahnhof nachts unter Alkoholeinfluss begangen wurden. Im vergangenen Jahr waren es nur noch rund 200. Auch in Nürnberg gingen Drogendelikte und Körperverletzungen rund um den Hauptbahnhof zurück.