Rettungsgasse blockieren kann teuer werden

Von Moritz Kircher
Ein Feuerwehrmann rennt zu Fuß durch die zu schmale Rettungsgasse und fordert die Fahrer auf, mehr Platz zu machen. Foto: Feuerwehr Pegnitz via Facebook Foto: red

Ein Unfall auf der Autobahn. Ein Mensch ist schwer verletzt, womöglich eingeklemmt. Die Feuerwehr steckt im Stau fest, weil Autos und Laster keine Rettungsgasse bilden. Und das soll nur eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 20 Euro sein? Der Bayreuther Verkehrsrechtler Oliver Gerhards warnt: In einzelnen Fällen kann sogar der Staatsanwalt ermitteln.

 
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Als die Rettungskräfte am Samstag wegen eines Unfalles auf der A9 an der Anschlussstelle Pegnitz alarmiert werden, heißt es zunächst: Person eingeklemmt. Der Pegnitzer Feuerwehrkommandant Roland Zahn und seine Leute rücken aus. Und bald stecken sie auf der Autobahn fest. Die Auto- und Lastwagenfahrer bilden keine vorschriftsmäßige Rettungsgasse.

Video vom Einsatz millionenfach angeklickt

Die Feuerwehr veröffentlicht ein Video davon, wie die Retter aus dem Fahrzeug springen und zu stehenden Autos rennen. Sie klopfen aufgeregt an Türen und fordern die Fahrer auf, Platz für die Einsatzfahrzeuge zu machen. Noch immer muss die Feuerwehr zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen, dass ein Mensch in einem Autowrack eingeklemmt ist und womöglich in Lebensgefahr schwebt.

Das Video schlägt in den sozialen Netzwerken ein. Tausende Menschen teilen und kommentieren den verzweifelten Kampf der Retter in der Blechlawine auf der Autobahn. Das Video ist wenige Tage nach dem Einsatz rund zwei Millionen mal aufgerufen worden. Der Clip trifft einen Nerv. In Deutschland gibt es offenbar ein Problem mit der Rettungsgasse auf mehrspurigen Straßen. Kreisbrandrat Hermann Schreck schätzt, dass die Gasse bei drei von vier Einsätzen auf den Autobahnen in der Region nicht funktioniert, wie sie soll.

Regelung zur Rettungsgasse "denkbar einfach"

Dabei sei die Regelung denkbar einfach, sagt Oliver Hildebrandt, Sprecher des ADAC Nordbayern. Egal, wie viele Spuren eine Autobahn hat, die Rettungsgasse sei immer zwischen der äußersten linken Spur und den rechts daneben liegenden Spuren zu bilden. Und zwar "so breit, wie möglich". In Deutschland dürfen Fahrzeuge zweieinhalb Meter breit sein. Und große Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr reichen an diese Breite heran.

Wann ist die Rettungsgasse überhaupt zu bilden? "Sobald der Verkehr stockt", sagt Hildebrandt. Denn ein Autofahrer könne nie wissen, wann der Verkehr endgültig zum Erliegen kommt. Und dann könnte es schon zu spät sein. Deshalb rät der ADAC-Sprecher, bei stockendem Verkehr ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten. Dann bleibe genug Platz zum rangieren und eine Rettungsgasse zu bilden.

Drastische Strafen für Blockierer gefordert

Beim Unfall bei Pegnitz hatten die Rettungskräfte Glück im Unglück. Notarzt und Krankenwagen waren schnell vor Ort. Die Unfallopfer waren entgegen der Alarmmeldung nicht eingeklemmt. Aber viele Menschen machen in sozialen Netzwerken ihrem Ärger Luft und fordern drastischere Strafen für jene, die eine Rettungsgasse blockieren. Nach geltendem Recht ist das eine Ordnungswidrigkeit, sagt der Bayreuther Verkehrsrechtler Oliver Gerhards. 20 Euro, kein Punkt in Flensburg.

Zu wenig? Das muss nicht alles sein, erklärt der Rechtsanwalt auf Kurier-Anfrage. Kommt es in der Rettungsgasse zu einem Unfall zwischen Rettungs- und Staufahrzeugen, dann treffe den Blockierer "ein erhebliches Mitverschulden". Das seien in der Regel 75 Prozent des Unfallschadens. In Einzelfällen sogar mehr.

Direkte Schuld schwer nachzuweisen

Und wem nachgewiesen werden könne, dass er die Rettung behindert, bekommt es möglicherweise sogar mit dem Staatsanwalt zu tun. Wenn jemand mutwillig die Rettungsgasse blockiert, "wäre das sicher unterlassene Hilfeleistung", sagt Gerhards - eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden kann. Die Polizei teilt außerdem mit, dass mit bis zu 2000 Euro Bußgeld belegt werden kann, wer Polizei und Rettungskräfte absichtlich behindert. Sogar wegen Nötigung könne dann ermittelt werden, sagt Polizeisprecher Jürgen Stadter. Sollten die Unfallfolgen für das Opfer durch das verzögerte Eintreffen der Retter schwerwiegender sein, könne der Geschädigte auch auf Schmerzensgeld klagen.

Die Unfallstatistik der Polizei für die oberfränkischen Autobahnen
Auf Oberfrankens Autobahnen ereigneten sich vom 1. Januar bis 30. September 2016 insgesamt 294 Unfälle. Dabei gab es nach Angaben der Polizei 65 Schwerverletzte, fünf Menschen kamen ums Leben. Im Jahr 2015 zählte das Polizeipräsidium Oberfranken 378 Verkehrsunfälle mit Verletzten. Dabei wurden fünf Personen getötet und 98 schwer verletzt.

Eine direkte Schuld eines Rettungsgassenblockierers nachzuweisen, sei aber in der Regel schwierig, sagt Gerhards. In Fachkreisen gebe es deshalb die Forderung, Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste mit Kameras auszustatten, um die Anfahrt zu filmen. Feuerwehrkommandant Roland Zahn sagt: "Ich weiß nicht, ob das der richtige Weg ist. Es kann sich ja niemand in Luft auflösen."

Appell an die Vernunft der Autofahrer

Kreisbrandrat Schreck ist diesem Vorschlag nicht abgeneigt, wenn der Datenschutz geklärt ist. Die Aufgabe, das Gefilmte auszuwerten, dürfe aber nicht bei der Feuerwehr bleiben. "Wir könnten die Bilder dann aber an die Ermittler weitergeben", sagt Schreck. Statt drastischerer Strafen und Kamerabeweis appiellieren ADAC-Sprecher Hildebrandt und Feuerwehrkommandant Zahn lieber an die Vernunft der Autofahrer, sofort eine Rettungsgasse zu bilden, wenn der Verkehr ins Stocken gerät.