Wann ist die Rettungsgasse überhaupt zu bilden? "Sobald der Verkehr stockt", sagt Hildebrandt. Denn ein Autofahrer könne nie wissen, wann der Verkehr endgültig zum Erliegen kommt. Und dann könnte es schon zu spät sein. Deshalb rät der ADAC-Sprecher, bei stockendem Verkehr ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten. Dann bleibe genug Platz zum rangieren und eine Rettungsgasse zu bilden.
Drastische Strafen für Blockierer gefordert
Beim Unfall bei Pegnitz hatten die Rettungskräfte Glück im Unglück. Notarzt und Krankenwagen waren schnell vor Ort. Die Unfallopfer waren entgegen der Alarmmeldung nicht eingeklemmt. Aber viele Menschen machen in sozialen Netzwerken ihrem Ärger Luft und fordern drastischere Strafen für jene, die eine Rettungsgasse blockieren. Nach geltendem Recht ist das eine Ordnungswidrigkeit, sagt der Bayreuther Verkehrsrechtler Oliver Gerhards. 20 Euro, kein Punkt in Flensburg.
Zu wenig? Das muss nicht alles sein, erklärt der Rechtsanwalt auf Kurier-Anfrage. Kommt es in der Rettungsgasse zu einem Unfall zwischen Rettungs- und Staufahrzeugen, dann treffe den Blockierer "ein erhebliches Mitverschulden". Das seien in der Regel 75 Prozent des Unfallschadens. In Einzelfällen sogar mehr.
Direkte Schuld schwer nachzuweisen
Und wem nachgewiesen werden könne, dass er die Rettung behindert, bekommt es möglicherweise sogar mit dem Staatsanwalt zu tun. Wenn jemand mutwillig die Rettungsgasse blockiert, "wäre das sicher unterlassene Hilfeleistung", sagt Gerhards - eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden kann. Die Polizei teilt außerdem mit, dass mit bis zu 2000 Euro Bußgeld belegt werden kann, wer Polizei und Rettungskräfte absichtlich behindert. Sogar wegen Nötigung könne dann ermittelt werden, sagt Polizeisprecher Jürgen Stadter. Sollten die Unfallfolgen für das Opfer durch das verzögerte Eintreffen der Retter schwerwiegender sein, könne der Geschädigte auch auf Schmerzensgeld klagen.
Die Unfallstatistik der Polizei für die oberfränkischen Autobahnen |
Auf Oberfrankens Autobahnen ereigneten sich vom 1. Januar bis 30. September 2016 insgesamt 294 Unfälle. Dabei gab es nach Angaben der Polizei 65 Schwerverletzte, fünf Menschen kamen ums Leben. Im Jahr 2015 zählte das Polizeipräsidium Oberfranken 378 Verkehrsunfälle mit Verletzten. Dabei wurden fünf Personen getötet und 98 schwer verletzt. |
Eine direkte Schuld eines Rettungsgassenblockierers nachzuweisen, sei aber in der Regel schwierig, sagt Gerhards. In Fachkreisen gebe es deshalb die Forderung, Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste mit Kameras auszustatten, um die Anfahrt zu filmen. Feuerwehrkommandant Roland Zahn sagt: "Ich weiß nicht, ob das der richtige Weg ist. Es kann sich ja niemand in Luft auflösen."
Appell an die Vernunft der Autofahrer
Kreisbrandrat Schreck ist diesem Vorschlag nicht abgeneigt, wenn der Datenschutz geklärt ist. Die Aufgabe, das Gefilmte auszuwerten, dürfe aber nicht bei der Feuerwehr bleiben. "Wir könnten die Bilder dann aber an die Ermittler weitergeben", sagt Schreck. Statt drastischerer Strafen und Kamerabeweis appiellieren ADAC-Sprecher Hildebrandt und Feuerwehrkommandant Zahn lieber an die Vernunft der Autofahrer, sofort eine Rettungsgasse zu bilden, wenn der Verkehr ins Stocken gerät.