Rentner verbrüht: Pflegerin angeklagt

Foto: Ronald Wittek Foto: red

Rund acht Monate nach dem Tod eines hilflosen Rentners durch Verbrühungen in einer Wanne hat die Staatsanwaltschaft Halle Anklage erhoben.

 
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Einer damaligen Pflegerin des 79-Jährigen, der in einem Heim lebte, wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen, wie Staatsanwalt Klaus Wiechmann am Donnerstag sagte. Zuvor hatte die «Mitteldeutsche Zeitung» darüber berichtet.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatte es die Frau versäumt, beim Baden des Mannes in einer Wanne die Wassertemperatur mit einem Thermometer und mit der Hand zu prüfen. Beides sei vorgeschrieben. «Die Frau hat ihre Pflicht verletzt», sagte Wiechmann. Nach Paragraf 222 des Strafgesetzbuches drohen der Angeklagten bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Rentner erliegt seinen Verletzungen

Der Mann war den Angaben zufolge nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt. Er habe auch nicht sprechen und somit um Hilfe rufen können. Der 79-Jährige erlitt Verbrühungen. Er wurde von dem Heim im Landkreis Mansfeld-Südharz in eine Spezialklinik nach Halle gebracht. Der Mann starb sechs Tage später an seinen Verletzungen.

Nach Angaben von Staatsanwalt Wiechmann hat sich die Frau gegenüber den Ermittlern bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sie habe den Vorfall «unmittelbar selbst» der Pflegeleitung gemeldet, sagte der Staatsanwalt. Die 50 Jahre alte Frau - von Beruf Krankenschwester - habe viele Jahre als ausgebildete Pflegekraft gearbeitet.

dpa

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