Recht vor Gerechtigkeit

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Auf einmal ging alles ganz schnell beim Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Auf einmal ging es ganz schnell beim Prozess vor dem Landgericht gegen einen 34-Jährigen aus dem südlichen Landkreis, der seine Ehefrau getreten, geschlagen und psychisch misshandelt hat.

 
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Am ersten Verhandlungstag hatte Richter Werner Kahler noch angekündigt, der Sache auf den tiefsten Grund zu gehen, und wenn der Prozess über Monate gehen sollte. Und nun ist diese Woche schon das Urteil gefallen – zwei Jahre und drei Monate Haft, weniger als in erster Instanz – und der Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr wurde aufgehoben, weil der Angeklagte alles gestanden hat. Am ersten Verhandlungstag hatte er alle Taten abgestritten. Er hat etwas zugegeben, was er nicht gemacht hat, nur um die Strafe zu reduzieren, sagte er in einer Verhandlungspause. Fakt: Einmal hat er gelogen. Und das war allen Prozessbeteiligten klar. Dabei kommt es doch gerade vor Gericht auf die Wahrheit an. Der Angeklagte und jeder Zeuge werden vor ihren Aussagen vom Richter eindringlich ermahnt, die Wahrheit zu sagen.

Fassungslos macht auch die Aussage des Verteidigers, die U-Haft habe seinen Mandanten belastet, er sei aus seinem persönlichen Umfeld herausgerissen worden, habe erhebliche Nachteile erlitten. Hier steht wieder einmal der Täter vor den Opfern. Leidet die Ehefrau nicht unter den Misshandlungen ihres Mannes? Ein Leben lang? Musste sie nicht unter Schmerzen und Verletzungen leiden? Unter der menschenverachtenden Behandlung durch den Angeklagten? Und die Kinder, die alles miterlebt haben? Auch sie leiden, befinden sich in therapeutischer Behandlung, um das Erlebte zu verarbeiten, wurden aus ihrem persönlichen Lebensumfeld gerissen, wohnen woanders. Wer denkt daran?

Der Glaube an unsere Rechtsprechung – nach der sicherlich bei diesem Prozess gehandelt wurde – bekommt einen tiefen Riss. Es entstehen Zweifel, dass hier Gerechtigkeit vor Recht galt. Der Angeklagte ist jetzt bis zum Haftantritt auf freien Füßen. Der Richter hat ihm mahnende Worte mitgegeben, dass in dieser Zeit nichts vorfallen darf, sonst gehört er der Katz’. Und wer verantwortet es, wenn doch etwas vorfällt?

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